Die Universität Paderborn strebt eine Erhöhung des Frauenanteils bei den wissenschaftlichen Nachwuchskräften an. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen des Gleichstellungskonzepts Maßnahmen zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses verankert. Die Fördermaßnahmen umfassen die „Einrichtung eines 0,5 WiMi-Stellen/Personalmittelpools für Absolventinnen“ (Förderlinie 1), die „Unterstützung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WHK-Mittel“ (Förderlinie 2) und das „Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren“ (Förderlinie 3).
Bis zum 15. Juni 2015 können Anträge über die Dekanate an das Präsidium eingereicht werden. Die Anzahl der einzureichenden Anträge ist pro Fakultät auf drei Anträge je Förderlinie begrenzt. Bei der Antragstellung sind die fakultätsinternen Fristen zu beachten.
Förderlinie 1: Anschubfinanzierung für Promovendinnen
Zur Anschubfinanzierung einer Promotion für die besten Absolventinnen werden wissenschaftliche Personalstellen (0,5 TV-L E 13) bis zu einem Jahr finanziert. Die Förderung beinhaltet das Ziel, innerhalb dieses Jahres die Voraussetzung für eine Weiterfinanzierung (Stipendium, Antrag für ein Forschungsprojekt) zu erarbeiten und zu sichern. Bei dieser Antragsrunde werden im Rahmen dieser Förderlinie erstmalig nur Anträge von Absolventinnen berücksichtigt, die ihren Abschluss bereits erlangt haben. Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Förderlinie 1 in diesem Jahr zum 15.12. erneut ausgeschrieben wird.
Anträge sind von der betreuenden Professorin / dem betreuenden Professor an das Dekanat der Fakultät zu stellen.
Förderlinie 2: Unterstützung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WHK-Mittel
Die Förderlinie 2 richtet sich an Habilitandinnen bzw. Juniorprofessorinnen aller Fakultäten der Universität Paderborn. Im Rahmen der Maßnahme können Antragsstellerinnen einmalig für 12 Monate WHK-Mittel zur Unterstützung ihres Forschungsvorhabens beantragen.
Förderlinie 3: Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren
Die Fakultäten, die eine Professorin berufen haben, können bis zu 30.000 € für Gleichstellungsmaßnahmen, insbesondere für Maßnahmen zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses beantragen. Insgesamt werden bis zu fünf Neuberufungen aus dem Programm finanziert, wobei Fakultäten, in denen Professorinnen aktuell am stärksten unterrepräsentiert sind, vorrangig gefördert werden.
Antragsstellung
Anträge sind über die jeweiligen Dekanate bis zum 15. Juni an das Präsidium zu stellen. Dem Präsidium ist nach Ende der Förderung ein Bericht vorzulegen. Bei der Antragstellung ist es wichtig, die fakultätsinternen Einreichfristen zu beachten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Frau Pilgrim (Tel.:05251/60-3724) und Frau Klöpping (Tel.: 05251/60-3875) zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Förderlinien und zur Antragstellung erhalten Sie auch unter: http://www.uni-paderborn.de/universitaet/gleichstellungsbeauftragte/informationen/foerdermittel-im-rahmen-des-gleichstellungskonzepts/