Das Bundeskabinett hat eine Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) eingesetzt und Simone Probst, Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität Paderborn, gebeten, dort mitzuwirken.
Die Kommission soll im Auftrag der Bundesregierung Handlungsempfehlungen erarbeiten und prüfen, wie die Finanzierung von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke gestaltet werden muss, damit die Energieversorger den Ausstieg aus der Kernenergie wirtschaftlich bewerkstelligen können. Die konstituierende Sitzung des hochrangig besetzten Gremiums unter Vorsitz von Matthias Platzeck, Ole von Beust und Jürgen Trittin findet am 5. November in Berlin statt. „Natürlich fühle ich mich geehrt und freue ich mich auf diese Aufgabe“, so Simone Probst.
Pressemitteilung des BMWI vom 14.10.2015: www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=730858.html
Gabriel: Konzernnachhaftung schließt Haftungslücken der Konzerne und minimiert Risiken für öffentliche Haushalte und Steuerzahler
Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich sowie die Einrichtung der "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)" beschlossen.
Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Heute haben wir zwei weitere zentrale Punkte aus dem Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende vom 1. Juli 2015 umgesetzt. Kernkraftwerksbetreiber haften für nukleare Entsorgungskosten. Das bleibt auch in Zukunft so. Mit dem heutigen Beschluss zur Konzernnachhaftung schließen wir bestehende Haftungslücken. Das Gesetz steht unter der Überschrift 'Eltern haften für ihre Kinder'. Es stellt sicher, dass Muttergesellschaften für die Verbindlichkeiten ihrer Töchter für Rückbau- und Entsorgungskosten langfristig haften. So minimieren wir die Risiken für öffentliche Haushalte und Steuerzahler. Zudem haben wir heute eine Expertenkommission unter Vorsitz von Matthias Platzeck, Ole von Beust und Jürgen Trittin eingesetzt. Sie soll Empfehlungen erarbeiten, wie die Sicherstellung der Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung so ausgestaltet werden kann, dass die Unternehmen auch langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen."
Mit dem Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz wird die Verantwortung für nukleare Rückbau- und Entsorgungskosten, die - bereits nach geltendem Recht - bei den Kernkraftwerksbetreibern liegt, auch im Fall von Konzern-Umstrukturierungen (u. a. Aufspaltung, Kündigung von Unternehmensverträgen) rechtssicher geregelt. Hierzu wird eine sog. eigenständige atomrechtliche Nachhaftung eingeführt, wonach die Muttergesellschaften der Betreiber von Kernkraftwerken für atomrechtliche Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen langfristig haften.
Daneben wurde mit dem heutigen Kabinettbeschluss eine "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)" eingesetzt. Die Mitglieder der Kommission sind:
1. Ole von Beust (Ko-Vorsitzender)
2. Michael Fuchs
3. Hartmut Gaßner
4. Monika Griefahn
5. Ulrich Grillo
6. Regine Günther
7. Gerald Hennenhöfer
8. Reiner Hoffmann
9. Prof. Karin Holm-Müller
10. Bischof Ralf Meister
11. Prof. Dr. Georg Milbradt
12. Dr. Georg Nüßlein
13. Matthias Platzeck (Ko-Vorsitzender)
14. Simone Probst
15. Dr. Werner Schnappauf
16. Jürgen Trittin (Ko-Vorsitzender)
17. Ute Vogt
18. Hedda von Wedel
19. Dr. Ines Zenke
Eine erste Arbeitsgrundlage der Kommission sollen die am 10. Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Gutachten zur Überprüfung der Rückstellungen im Kernenergiebereich (PDF: 2,76 MB) (sog. "Stresstests") bilden. Ziel ist es, dass die Kommission bis Ende Januar 2016 Empfehlungen vorlegt.
- Abrufbar unter: www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=730858.html
- "Gesetzentwurf zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich"
- Ergänzende Informationen zur "Kommission zur Überprüfung des Kernenergieausstiegs (KFK)"