Profilierung für die Professur

In der fortgeschrittenen Postdoc-Phase, d. h. in den zwei bis sechs Jahren nach der Promotion, wird der Weg für einen Verbleib in der Wissenschaft geebnet und die Vorbereitungen z. B. auf eine Professur auf Lebenszeit oder eine leitende Position an einer Forschungseinrichtung abgeschlossen. Im Idealfall übernehmen Sie in dieser Phase eine Nachwuchsgruppenleitung, Junior- oder Tenure Track-Professur. Das Jenny Aloni Centre for Early Career Researchers stellt für Sie hier Informationen und Beratungsangebote rund um Ihre wissenschaftliche Qualifikation zusammen.

Qua­li­fi­zie­rungs­we­ge & Fi­nan­zie­rung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Forschung als Postdoc zu finanzieren und sich gleichzeitig für eine Professur zu qualifizieren.

Die Leitung einer Nachwuchsgruppe befähigt Postdocs, selbstständig zu forschen und zu lehren sowie Personal- und Budgetverantwortung zu übernehmen. Damit qualifizieren sie sich für wissenschaftliche Führungspositionen, d. h. insbesondere für eine Berufung auf eine Professur.

Nachwuchsgruppenleitungen spielen an der Universität Paderborn eine wichtige Rolle. Eine Nachwuchsgruppenleitung wird an der Universität Paderborn mit einem formalen, offiziellen und standardisierten Status innerhalb der Universität ausgezeichnet. Dieser Status sieht vor, dass die Nachwuchsgruppe wissenschaftlich und finanziell unabhängig ist, ausreichend ausgestattet ist und der Nachwuchsgruppenleiter Personal- und Budgetverantwortung hat.

Nachwuchsgruppenleitungen werden regelmäßig von der Universität Paderborn ausgeschrieben.

 

Auch extern finanzierte Nachwuchsgruppenleitungen sind an der Universität Paderborn willkommen. Folgende drittmittelfinanzierte Nachwuchsgruppen (i. d. R. 5 Jahre Laufzeit) gibt es aktuell in Deutschland:

  • Emmy-Noether Programm der DFG
  • ERC Starting Grant des EU Framework Programme for Research and Innovation
  • NRW Rückkehrprogramm des NRW Ministeriums für Kultur und Wissenschaft

Das Forschungsreferat ist Ihnen bei individuellen Fragen rund um die Beantragung von Drittmittelprojekten behilflich.

>> Zum Forschungsreferat

Voraussetzungen für die Berufung auf eine W1-Juniorprofessur sind in der Regel eine herausragende Promotion und ggf. weitere wissenschaftliche Leistungen, sowie die pädagogisch-didaktische Eignung. Weitere fachspezifische Qualifikationsnachweise sind ggf. erforderlich.

Juniorprofessor*innen werden in einem qualitätsgesicherten Berufungsverfahren auf Zeit berufen. Die Berufung erfolgt zunächst für drei Jahre. Im dritten Jahr erfolgt eine Zwischenevaluation, die darüber entscheidet, ob die Person sich als Hochschullehrer*in bewährt hat und ob die Juniorprofessur für drei weitere Jahre verlängert wird. Der Fokus der Evaluation liegt auf der Forschungs- und Lehrleistung, aber auch Tätigkeiten im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung werden berücksichtigt.

Juniorprofessor*innen gehören zwar kooperationsrechtlich der Gruppe der Hochschullehrer*innen an, sind aber aufgrund ihrer Qualifikation und des befristeten Status gleichzeitig noch dem Bereich der Early Career Researchers zuzurechnen. Aus der Zuordnung zur Gruppe der Hochschullehrer*innen ergeben sich grundsätzlich identische Rechte und Pflichten wie bei unbefristeten Professuren. Juniorprofessor*innen forschen und lehren selbstständig, wirken in der akademischen Selbstverwaltung mit und haben das Recht, Promovierende zu betreuen. Die Lehrverpflichtung fällt jedoch bei Juniorprofessuren geringer aus (4 SWS in der 1. Phase, 5 SWS nach erfolgreicher Zwischenevaluation).

Juniorprofessuren werden regelmäßig von der Universität Paderborn ausgeschrieben.

Als neueres Modell im deutschen Wissenschaftssystem besteht die Möglichkeit, zunächst befristete W1- oder W2-Professuren mit einem Tenure Track nach W2 oder W3 zu versehen. Dies bedeutet die verbindliche Zusage, dass die befristete Professur nach positiver Evaluation in eine unbefristete W2 oder W3 Professur umgewandelt wird.

Die Universität Paderborn hat sich dafür entschieden, Tenure-Track-Professuren als zusätzlichen Karriereweg in der gesamten Universität zu verankern. Ziel ist dabei, exzellenten Nachwuchswissenschaftler*innen mit großem Potenzial eine frühe, verlässliche Karriereperspektive zu bieten. Tenure-Track-Professuren eröffnen einen strukturierten und transparenten Qualifizierungsweg, der durch begleitende, abgestimmte Personalentwicklungsmaßnahmen ideal auf die vorgesehene Anschlussposition vorbereitet.

Tenure-Track-Professor*innen leiten an der Universität Paderborn eigenständige, langfristige Forschungsschwerpunkte eingebettet in die Hochschulentwicklungsplanung und bilden damit eine wichtige Säule der Forschungsarbeit an der Universität.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen und Verfahrensschritten einer Tenure-Track-Professur finden Sie in der Tenure-Track-Ordnung der Universität Paderborn.

Tenure-Track-Professuren werden regelmäßig von der Universität Paderborn ausgeschrieben.

Die Universität Paderborn vergibt regelmäßig Stipendien und Projektförderung an Postdocs aller Fakultäten. Weitere Informationen finden Sie in den aktuellen Ausschreibungen der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

 

Wenn Sie bereits alle Voraussetzungen erfüllen, um auf eine unbefristete Professur berufen zu werden, können Sie sich bei der DFG im Heisenberg-Programm oder bei der EU auf einen Consolidator Grant bewerben.

Während Sie sich weiterhin auf eine wissenschaftliche Leitungsfunktion vorbereiten, ermöglichen diese Programme es Ihnen, Ihre Forschungsprojekte an einem Ort Ihrer Wahl fortzusetzen und Ihre wissenschaftliche Reputation weiter zu steigern.

Das Forschungsreferat ist Ihnen bei individuellen Fragen rund um die Beantragung von Drittmittelprojekten behilflich.

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Aus­lands­auf­ent­halt

Ein Aufenthalt im Ausland kann Ihnen Zugang zu besonderen Quellen eröffnen, Ihre Fach- und Sprachkenntnisse erweitern und Ihr internationales Netzwerk stärken. Gleichzeitig zeigt ein Auslandsaufenthalt im Lebenslauf und bei Drittmittelanträgen, dass Sie über Grenzen hinweg denken, offen für Neues sind und sich auf verschiedene Wissenschaftskulturen einlassen können. Vor allem ist er aber eins: Eine unersetzliche Erfahrung. Hier erfahren Sie, wann und welche Auslandsaufenthalte in der Qualifikationsphase möglich sind und was es bei der Organisation zu beachten gilt.

Schrit­te zur Pro­fes­sur

Wenn Sie eine Professur anstreben, werden Sie während Ihrer Profilierungsphase verschiedene Schritte durchlaufen:

Zu den zentralen Aufgaben einer Professur gehört neben Forschung und Lehre die Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung. Wenn Sie den Karriereweg Richtung Professur anstreben, sollten Sie sich als fortgeschrittener Postdoc in jedem Fall in die akademische Selbstverwaltung einbringen. Sie erhalten zum Einen Einblick in politische Abläufe ihrer Hochschule, zum Anderen ist die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung auch im Lebenslauf von Vorteil.

Der traditionelle Weg zu einer Professur führt über die Habilitation. Die Habilitation bedeutet die Befähigung zur selbstständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre. Die zur Erlangung der Habilitation notwendigen Leistungen bestehen in der Anfertigung einer wissenschaftlich bedeutenden Habilitationsschrift, einem Vortrag mit einem sich anschließenden Kolloquium sowie gegebenenfalls einer studiengangsbezogenen Lehrveranstaltung.

Alternativ zur Habilitation werden in Berufungsverfahren häufig auch habilitationsäquivalente Leistungen anerkannt. Es gibt keine allgemeingültige Regelung, was unter habilitationsäquivalenten Leistungen zu verstehen ist. Es ist Sache der jeweiligen Hochschule, hier spezifische Regelungen vorzuhalten. Diese finden sich zumeist in den jeweiligen Habilitationsordnungen. Bei einer habilitationsäquivalenten Leistung muss es sich jedoch immer um eine einer Habilitationsschrift gleichwertige Leistung handeln.

Die Einwerbung und Leitung einer eigenen Nachwuchsforschergruppe und die aus der eigenen Arbeit folgenden Publikationen entsprechen habilitationsähnlichen Leistungen. Darüber hinaus sind Nachwuchsgruppenleiter*innen aber wesentlich unabhängiger und eigenständiger - ein signifikanter Vorteil gegenüber Habilitanden, die teilweise in einer größeren Abhängigkeit zu ihrer/m Betreuenden forschen.

Eine Juniorprofessur oder eine Tenure-Track- Professur ist ebenfalls eine etablierte Alternative zur Habilitation. Der Fokus liegt wie bei der Nachwuchsgruppenleitung auf der frühen Eigenständigkeit in Forschung und Lehre. Diese Professuren sind zeitlich begrenzt bzw. werden erst nach entsprechender Evaluation dauerhaft etabliert.

 

 

Bei einer Vertretungsprofessur wird Personen übergangsweise bis zur endgültigen Besetzung der Professur die Wahrnehmung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben übertragen. Die Vertretungsprofessur soll erfahrenen Postdocs die Möglichkeit geben, sich in professoraler Tätigkeit zu üben, weswegen insbesondere Postdocs nach Abschluss der Habilitation und in der Bewerbungsphase auf eine Professur als Vertretungsprofessor*innen beauftragt werden.

Die Vertretungsprofessor*innen nehmen das gesamte Aufgabenspektrum der vertretenen Professur wahr. Eine gesetzliche oder tarifvertragliche Vergütungsregelung für Vertretungsprofessuren gibt es nicht. Es entspricht der Praxis, dass sich die Vergütung der an den Grundgehältern W2 oder W3 orientiert.

Vertretungsprofessuren müssen nicht - wie vakante Professuren - öffentlich ausgeschrieben werden. Auch finden Vorschriften zu Berufungsverfahren bei der Besetzung einer Vertretungsprofessur keine Anwendung.

Nach Freiwerden bzw. Schaffung einer Professur wird zunächst unter Einbeziehung der jeweiligen Fakultät geprüft, ob und gegebenenfalls in welcher fachlichen Ausrichtung die Stelle besetzt werden soll. Anschließend wird die Professur öffentlich und im Regelfall international ausgeschrieben.

Im Anschluss wird durch die Fakultät eine Berufungskommission eingesetzt, die die Bewerbungen sichtet. Geeignete Bewerber*innen werden in der Regel zu einem Probevortrag ("Vorsingen") sowie anschließendem Gespräch mit der Kommission eingeladen. Sehr häufig werden zudem vergleichende Gutachten auswärtiger fachnaher Professor*innen eingeholt.

Auf dieser Basis legt die Berufungskommission der Fakultät einen vor allem hinsichtlich der Qualifikation und Rangfolge der Bewerber*innen eingehend begründeten Berufungsvorschlag (Berufungsliste) zur Beschlussfassung vor. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine sogenannte „Dreierliste.“

Nach Beschlussfassung der Fakultät über den Berufungsvorschlag wird dieser an das kollegiale Zentralorgan und nach Abstimmung hierüber an die für die Ruferteilung zuständige Stelle, je nach Bundesland die Hochschulleitung oder das zuständige Ministerium, weitergeleitet.

Die Ruferteilung erfolgt sodann an die Erstplatzierte oder den Erstplatzierten auf der Berufungsliste und ist zugleich Auftakt der sogenannten Berufungsverhandlungen. Diese werden im Regelfall durch ein schriftliches Berufungsangebot sowie die anschließende Ernennung abgeschlossen. Nähere Informationen zum Ablauf des Berufungsverfahrens finden sich häufig in Verfahrensordnungen der Hochschulen.

Die Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) oder Fachhochschule (FH) erfordert andere Karriereschritte als eine Professur an einer Universität. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist die Berufserfahrung. Im Landeshochschulgesetz NRW wird festgehalten, dass FH- bzw. HAW-Professor*innen in ihrem Fachgebiet mindestens eine fünfjährige Berufspraxis in der Entwicklung und Anwendung von wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen vorweisen müssen. Mindestens drei Jahre davon müssen außerhalb des Hochschulbereichs verbracht werden. Im Gegenzug benötigen die HAW-Lehrenden nicht zwingend zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen, die für ihre Kolleg*innen an der Universität im Rahmen von Habilitation, Juniorprofessur oder Nachwuchsgruppenleitung eine obligatorische Voraussetzung darstellen. Für eine HAW-Professur ohne Berufserfahrung halten die meisten Landeshochschulgesetze aber eine kleine Hintertür offen: In besonders begründeten Ausnahmefällen kann sie auch auf Basis der eher akademisch orientierten Kriterien für eine Universitätsprofessur vergeben werden.

Kar­rie­re­ent­wick­lung & Wei­ter­bil­dun­gen

Kursprogramm des Jenny Aloni Centre for Early Career Researchers

Postdocs der Universität Paderborn können ihre überfachlichen Kompetenzen durch das Qualifizierungsprogramm des Jenny Aloni Centre erweitern.

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Stabsstelle Wissenschaftliche Karriereentwicklung

Die Stabsstelle Wissenschaftliche Karriereentwicklung unterstützt Postdocs bei allen Fragen rund um die individuelle Karriereentwicklung.

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Mentoring und Coaching für Wissenschaftlerinnen

Eine wichtige gleichstellungspolitische Aufgabe der Universität Paderborn ist die Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses. Dazu gibt es an der Universität Paderborn Mentoring- und Einzelcoaching-Angebote explizit für Frauen.

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Zertifikatsprogramm Professionelle Lehrkompetenz für die Hochschule

"Professionelle Lehrkompetenz für die Hochschule" ist das hochschuldidaktische Weiterbildungsprogramm der Universität Paderborn. Sie haben die Möglichkeit neue und innovative Methoden für Ihre Hochschullehre zu entwickeln und diese zu implementieren.

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Qualifizierungsprogramm Karriere als Wissenschaftlerin

Das Qualifizierungsprogramm "Karriere als Wissenschaftlerin" beinhaltet verschiedene Workshops und Vorträge, die speziell für Nachwuchswissenschaftlerinnen konzipiert sind.

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Zertifikatsprogramm Qualifizierung für Berufsfelder in Wirtschaft und Gesellschaft

Im Rahmen des Zertifikatsprogrammes "Qualifizierung für Berufsfelder in Wirtschaft und Gesellschaft" werden Sie dabei unterstützt, sich auf Tätigkeiten in Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch an Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen vorzubereiten.

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Beratung

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