Ver­zeich­nis von Ver­a­r­bei­tungs­tä­tig­kei­ten

Sie müssen Ihre geplante Verarbeitung personenbezogenen Daten im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) dokumentieren (Art. 30 DS-GVO).

Bitte nutzen Sie dafür das

Beachten Sie auch die Ausfüllhilfe für das VVT für die Universität als Verantwortlicher

Im Zuge der Dokumentation müssen i.d.R. auch sog. technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DS-GVO getroffen werden. Das sind Festlegungen zur Datensicherheit einschließlich Rollen und Rechte für Zugriffe sowie zur Aufbewahrung der Daten und zu Vernichtungs- bzw. Löschprozessen. Weiterführende Informationen zum Thema bieten Ihnen auch die Seiten der Informationssicherheit.