Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Sie müssen Ihre geplante Verarbeitung personenbezogenen Daten im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) dokumentieren (Art. 30 DS-GVO).
Bitte nutzen Sie dafür das
- Musterformular VVT für die Universität als Verantwortlicher oder das
- Musterformular VVT für die Universität als Auftragsverarbeiter
Beachten Sie auch die Ausfüllhilfe für das VVT für die Universität als Verantwortlicher
Im Zuge der Dokumentation müssen i.d.R. auch sog. technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DS-GVO getroffen werden. Das sind Festlegungen zur Datensicherheit einschließlich Rollen und Rechte für Zugriffe sowie zur Aufbewahrung der Daten und zu Vernichtungs- bzw. Löschprozessen. Weiterführende Informationen zum Thema bieten Ihnen auch die Seiten der Informationssicherheit.