Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Sie müssen Ihre geplante Verarbeitung personenbezogenen Daten im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) dokumentieren (Art. 30 DS-GVO).
Bitte nutzen Sie dafür das
- Musterformular VVT für die Universität als Verantwortlicher (Stand: 16.10.2024) oder das
- Musterformular VVT für die Universität als Auftragsverarbeiter (Stand: 28.10.2024)
Beachten Sie auch die Ausfüllhilfe für das VVT für die Universität als Verantwortlicher
Im Zuge der Dokumentation müssen i.d.R. auch sog. technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DS-GVO getroffen werden. Das sind Festlegungen zur Datensicherheit einschließlich Rollen und Rechte für Zugriffe sowie zur Aufbewahrung der Daten und zu Vernichtungs- bzw. Löschprozessen. Weiterführende Informationen zum Thema bieten Ihnen auch die Seiten der Informationssicherheit.