Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung und Da­ten­schutz­in­for­ma­ti­o­nen

Sofern eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Rechtsgrundlage einer Einwilligung erfolgen soll/muss, haben Sie im Vorfeld der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von den betroffenen Personen eine informierte Einwilligung einzuholen. Sie besteht aus zwei Teilen: erstens aus den Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DS-GVO (häufig auch Datenschutzerklärung genannt) und zweitens aus der Einwilligungserklärung der betroffenen Person gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a), Art. 7 DS-GVO.

Soweit eine andere Rechtsgrundlage als die informierte Einwilligung einschlägig sein sollte, benötigen Sie in den allermeisten Fällen dennoch Datenschutzinformationen für die betroffenen Personen.

Angesichts der Vielzahl unterschiedlichster Sachverhalte ist es nicht möglich, eine allgemeingültige informierte Einwilligung zu erstellen. Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten benötigt eine individuelle Betrachtung und damit eine individuelle Beschreibung.

Für die Erstellung einer informierten Einwilligungserklärung und/oder Datenschutzinformationen bieten folgende Muster eine Orientierung:

Bitte beachten Sie auch das Handout „Datenschutz in der Forschung“ (Stand: 03.06.24 uni-intern);

  • (EN: in Vorbereitung/in progress)

Für die Nutzung von Formularen innerhalb des zentralen Webangebots der Universität Paderborn (TYPO3) gibt es Hinweise und Beispielformulierungen im HilfeWiki des IMT

Weitere Muster und Beispiele

für informierte Einwilligungserklärungen und Datenschutzinformationen für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten:

Foto-, Video- und/oder Audioaufnahmen

Preis- und Stipendienvergabe