An­ti­dis­kri­mi­nie­rung

Als tolerante und weltoffene Hochschule ist es für die Universität Paderborn selbstverständlich, den respektvollen Umgang aller Hochschulangehörigen miteinander durch unterschiedliche Maßnahmen zu fördern und sicherzustellen, dass mögliche Barrieren und Ausgrenzungsmechanismen auf dem Campus abgebaut werden. Ein zentraler Baustein, um Partizipation für alle Hochschulangehörigen sicherzustellen, ist die Stärkung des Schutzes vor Ausgrenzung und weiteren Formen von Diskriminierung.

Diese diskriminierungskritische Haltung spiegelt sich in den Arbeits- und Studienbedingungen der Paderborner Universität wider und manifestiert sich in der selbstverpflichtenden Richtlinie „Richtlinie für ein respektvolles Miteinander und zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing an der Universität Paderborn“. Diese unterstreicht die Bedeutung eines diskriminierungsfreien und wertschätzenden Umgangs aller Universitätsangehörigen auf dem Campus.

An der Universität Paderborn gibt es darüber hinaus bereits in vielen Bereichen Ansprechpersonen und Anlaufstellen für das Thema (Anti-)Diskriminierung. Beispielhaft sind hier die Gleichstellungsbeauftragten, der Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung sowie der Wissenschaftler*innen-Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, der AStA, die Zentrale Studienberatung und die Beschwerdestelle gemäß §13 AGG aufgeführt. In der Regel sind diese Ansprechpersonen bzw. Beratungsangebote explizit für eine bestimmte Diskriminierungsdimension bzw. für eine Statusgruppe zuständig. Die Referentin für Diversity ist außerdem Ansprechperson für Fragen rund um das Thema Vielfalt(-förderung) und bietet Beratung im Diskriminierungsfall sowie zur diversitätsgerechten Ausgestaltung des Arbeits- und Studienalltags an.

Verankerung der Thematik an der Universität Paderborn

Rechtliche Grundlagen im Bereich Antidiskriminierung

Nützliche Informationen und Tools im Bereich Antidiskriminierung

Hilfreiche Formulare und Informationen im Diskriminierungsfall:

Kon­takt

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