Un­ter­stützungs­mög­lich­keiten im All­tag

Pflegende Angehörige, die die Versorgung und Betreuung ihrer Angehörigen nicht (dauerhaft) allein bewerkstelligen können, haben die Möglichkeit, auf eine Vielzahl von Dienstleistungen zurückzugreifen, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erleichtern.

Zur Unterstützung der häuslichen Pflege können ambulante Dienste, aber auch auch teilstationäre Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie vorübergehende vollstationäre Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Beispielsweise während der Arbeitszeit, Urlaubszeit oder Erkrankung der pflegenden Angehörigen.

Wenn die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden nicht möglich ist / nicht gewünscht wird, sind das betreute Wohnen oder der Umzug in ein Pflegeheim Alternativen.

Ambulante Pflegedienste unterstützten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können.

Mehr Informationen über ambulante Pflegedienste und wie Kosten dafür im Rahmen der sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden können finden Sie hier.

Wenn zunehmend Unterstützungsbedarf deutlich wird und ein Verbleib in den eigenen vier Wänden nur noch schwer möglich ist, ist das betreute Wohnen eine mögliche neue Lebensform. Betreutes Wohnen ist eine besondere Wohnform für ältere Menschen, die darauf abzielt, so viel Selbstständigkeit wie möglich zu erhalten und dabei gleichzeitig so viel Hilfe wie nötig anzubieten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird zusätzlich zur anzumietenden seniorengerechten Wohnung eine Grundversorgung bzw. ein Dienst- und Hilfeleistungsangebot für den Bedarfsfall vorgehalten.

Für die Bereitstellung des Dienst- und Hilfeleistungsangebotes zahlt die Mieterin / der Mieter eine Grundleistungspauschale. Diese Pauschale ist auch dann zu zahlen, wenn keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen werden. In den meisten Wohnanlagen wird aber nur ein Teil der Leistungen durch die zu zahlende Grundleistungspauschale abgedeckt. Es sollte im Vorfeld genau geprüft werden, auf welche Leistungen im Bedarfsfall ein Rechtsanspruch besteht und für welche Leistungen welche zusätzlichen Beträge zu zahlen sind.

Weitere Informationen zum betreuten Wohnen sowie eine Checkliste für die Suche nach einer geeigneten Wohnanlage finden Sie in der Broschüre "Betreutes Wohnen: Informationen und Checkliste".

Hilfe bei der Suche nach einer passenden Wohnung bietet das Pflegeportal des Kreises Paderborn.

Zeitspende - Ein Projekt der Bürgerstiftung Paderborn

Zeitspende hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen, die im Alltag kleine Hilfen benötigen, mit Menschen, die bereit sind, einen kleinen Teil ihrer Zeit als Hilfe zu investieren, unbürokratisch zusammenzuführen.

Zeitspende ist eine Initiative im Rahmen des Bürgerengagements der Stadt Paderborn und arbeitet eng mit der Caritas Paderborn und allen Wohlfahrts- und Sozialverbänden in Paderborn zusammen.

Zeitspenderinnen und Zeitspender bieten Zeit für persönliche und praktische Hilfen an.

Zum Beispiel Zeit:

  • für Gespräche und zum Vorlesen
  • für Einkäufe und Spaziergänge
  • zur Beaufsichtigung von bettlägerigen Menschen
  • für kleine praktische Hilfen im Haushalt, Garten oder auf dem Friedhof

Homepage

Weitere Informationen zu Ehrenamt und Bürgerengagement im Kreis Paderborn finden Sie hier.

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

Mehr Informationen.

Ein Hausnotrufsystem ist ein elektronisches Meldesystem, das mit einer Notrufzentrale verbunden ist, die im Bedarfsfall Hilfe organisieren kann. Es gibt pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, sich in Notlagen bemerkbar zu machen. Gerade für pflegende Angehörige, die berufstätig sind oder einem Studium nachgehen, kann dies eine hilfreiche Unterstützung sein. Denn so kann sichergestellt werden, dass für Zeiten der eigenen Abwesenheit im Notfall Hilfe organisiert werden kann. Die Hausnotruf-Zentrale alarmiert, je nach Situation und Absprache, einen Notfalldienst, den Pflegedienst oder Angehörige, so dass private oder professionelle Hilfe schnellstens zur Verfügung steht.

In Paderborn gibt es folgende Anbieter für Hausnotrufsysteme:

Caritas-Verband Paderborn e.V.

Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Paderborn e.V.

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Malteser Hilfsdienst e.V.

 

Können Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen gleichzeitig in Anspruch genommen werden?

Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen ambulanten Sachleistungen.

Wie Sie die Leistungen konkret kombinieren können, erfahren Sie im Pflegeleistungs-Helfer vom Bundesministerium für Gesundheit.

Mahlzeitendienste sind besser bekannt unter dem Namen "Essen auf Rädern". Im Alter oder bei bestehenden Einschränkungen oder Behinderungen fällt es häufig schwer, sich eine Mahlzeit zuzubereiten. In diesem Fall kann die Lieferung einer warmen Mahlzeit durch einen Mahlzeitendienst eine Lösung sein.

Eine Auflistung von Mahlzeitendiensten im Kreis Paderborn finden Sie hier.

Die Auswahl eines geeigneten Pflegeheimes ist aufgrund der Vielfältigkeit des Angebotes keine leichte Aufgabe. Es gibt Unterschiede im Wohn-, Versorgung, Pflege- und Betreuungsangebot. Auch die Kosten verschiedener Einrichtungen variieren beträchtlich. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Suche nach einem geeigneten Heim zu befassen und zu prüfen, ob die Leistungsangebote, die Atmosphäre und die Philosophie der Einrichtung den Bedürfnissen des zu pflegenden Menschen entsprechen.

Detaillierte Informationen für die Suche nach einem Platz in einem Pflegeheim bietet die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebene Broschüre "Auf der Suche nach einem Heim. Leitfaden zur Wahl eine Pflegeplatzes.".

Eine Online-Heimplatzsuche ermöglichen folgende Internetportale der Kranken- und Pflegekassen:

AOK Pflegedienstnavigator
Pflegelotse.de

Als App für das Smartphone und als Web-Version bietet der „Heimfinder NRW“ Angehörigen sowie Pflegebedürftigen die Möglichkeit, unkompliziert und schnell einen freien Langzeit- oder Kurzzeitpflegeplatz in der Umgebung zu finden. Diese werden tagesaktuell gemeldet.

Hilfen bei sämtlichen Fragen zum Leben im Heim und im betreuten Wohnen bietet auch die Bundesinteressenvertretung der Nutzer*innen von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIFA) e.V.

Pflegebedürftige können auch in Einrichtungen der Tagespflege oder der Nachtpflege gepflegt werden. Unter Tagespflege und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung.

Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürftigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

Die Höhe der Leistung hängt vom Pflegegrad ab. Der Anspruch gilt für Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5. Personen des Pflegegrades 1 können ihren Entlastungsbetrag einsetzen.

Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung der beziehungsweise des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück.

Bundesministerium für Gesundheit

Urlaubs-/Krankheitsvertretung

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit