Informationen zu Stornierungen
Wird eine zuvor genehmigte Dienstreise aus triftigen Gründen nicht ausgeführt, werden die durch die Vorbereitung entstandenen notwendigen, nach dem Reisekostengesetz NRW berücksichtigungsfähigen Auslagen erstattet (Reisevorbereitungskosten), die nicht storniert werden können.
Bitte unbedingt vor der Stornierung einer Dienstreise aus triftigen dienstlichen Gründen (hierzu zählt auch eine Gefährdung durch die Corona-Pandemie) oder einer lebensgefährlichen Erkrankung eines Familienangehörigen, die Stornobedingungen beachten, damit unvermeidliche Stornokosten so gering wie möglich gehalten werden.
Bitte bestehen Sie bei der Stornierung auf die Rückerstattung des gezahlten Betrages. Die Annahme von Gutscheinen ist zu vermeiden!
Ebenso sind die Belege (Original) sowie einen Nachweis darüber, dass die entstandenen Kosten versucht wurden, zu stornieren und so gering wie möglich zu halten, beizufügen.
Hierzu reichen Sie bitte eine Abrechnung mit den nicht stornierbaren Kosten in der Reisestelle, innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist von 6 Monaten nach dem geplanten Reiseende, ein.
Eine Checkliste zur Abrechnung von Storno-Kosten finden Sie hier.
Informationen zur Stornierung von Fahrkarten der Deutschen Bahn finden Sie hier.