Hinweis zur Buchung von Mietfahrzeugen bei AVIS
Die Station der Autovermietung AVIS in Paderborn ist ab dem 01.01.2025 dauerhaft geschlossen!
Reiserichtlinien der Universität Paderborn
Reisekostenrechtlicher Umgang mit dem Deutschlandticket
Hinweise zum Erstattungsverfahren der Reisestelle:
- Da die Erstattung eine vollständige monatliche Amortisierung voraussetzt, ist es notwendig, dass mit der Reisekostenabrechnung ein Nachweis (in Form eines Screenshots) über den regulären Fahrpreis eingereicht wird. Sollte die Amortisierung im jeweiligen Monat nur mit mehreren Dienstreisen erreicht werden, sind diese Dienstreisen gebündelt für einen Monat mit den Reisekostenabrechnungen einzureichen. Eine anteilige Erstattung ist nicht möglich!
- Zusätzliche Kosten (z.B. weitergehende notwendige Fahrten mit dem ICE) werden wie bislang erstattet.
- Deutschlandtickets können nur privat erworben werden. Eine Beschaffung durch die Dienststelle ist nicht möglich.
- Da das Deutschlandticket im Rahmen eines Abonnements erworben wird, wird darauf hingewiesen, dass in den Monaten, in denen keine oder keine vollständige Amoritiserung nachgewiesen werden kann, seitens der UPB auch keine Erstattung im Rahmen von Dienstreiseabrechnungen erfolgen kann.
Für Beratungen, auch im Vorfeld bei der Planung von Dienstreisen, steht die Reisestelle gerne zur Verfügung.
Neuregelung zu der Wegstreckenentschädigung ab 2023
Für Dienstreisen im Zeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024
beträgt die Wegstreckenentschädigung 35 Cent je Kilometer, für zweirädrige Kraftfahrzeuge und Fahrräder 23 Cent je Kilometer.
Neuregelung des Reisekostenrechts NRW ab 2022
Das Reisekostenrecht NRW hat sich ab dem 01.01.2022 in vielen Punkten geändert:
Kernpunkte der Neuregelung im Reisekostengesetz NRW:
- Digitale Kommunikationsmöglichkeiten sind zu nutzen
- Aufhebung der Unterscheidung zwischen Dienstreisen und Dienstgängen
- Wegfall der sogenannten "30km-Regelung" bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Einheitliche Wegstreckenentschädigung bei Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen (0,30€ je Kilometer)
- Zweirädrige Kfz und Fahrräder = 0,20€ je Kilometer
- Neuregelung der Kostenerstattung für Bahnfahrten in der ersten Klasse
- Bei der Wahl des Beförderungsmittels sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten insbesondere Aspekte des Klimaschutzes zu berücksichtigen
Die Änderungen im Detail finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass ab 2022 die neuen Formulare zu verwenden sind!
Bei Rückfragen können Sie sich gern an die Reisestelle wenden!
Bei Rückfragen und/oder Unsicherheiten steht Ihnen die Reisestelle gern bei der Reiseplanung zur Verfügung!