Dienstreise am Dienst- oder Wohnort
Allgemeine Informationen
Eine Dienstreise am Dienst- oder Wohnort ist eine Fahrt, welche/r innerhalb des Dienst-/Wohnortes vorgenommen wird, um ein Dienstgeschäft außerhalb der Dienststätte zu erledigen. Die*Der Reisende muss seiner*seinem Vorgesetzten diese Dienstreise mündlich mitteilen. Der Dienstort ist Paderborn. Soweit ein anderer Dienstort bestimmt wurde (bspw. über einen Änderungsvertrag), ist der Dienstort diejenige Gemeinde, in der sich die Dienststätte der*des Dienstreisenden befindet. Diese Dienstreise ist auf das zeitlich notwendige Maß zu beschränken. Abrechnungsfähige Kosten (Tagegeld, Fahrkosten) werden im Rahmen einer Reisekostenabrechnung abgewickelt.
Ausnahme: Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort zu Tagungen und Konferenzen, bei denen entsprechende Teilnahmegebühren anfallen.
Für Abrechnungen von Fahrkosten/Tagegeld nach Beendigung der Dienstreise kann die Kostenerstattung mit dem Formular "Reisekostenabrechnung" beantragt werden. Bei häufigen Dienstreisen dieser Art empfiehlt es sich, ein Formular für mehrere Dienstreisen zu verwenden. Auf der Abrechnung ist unbedingt die Unterschrift des/der Vorgesetzten/Budgetverantwortung sowie die zu belastende Kostenstelle anzugeben. Sechs Monate nach Beendigung der einzelnen Dienstreise ist der Erstattungsanspruch verjährt.