Häufig gestellte Fragen zur Prüfungsverwaltung für Lehrende/Prüfende
Wo finde ich die Prüfungsordnungen?
Die Prüfungsordnungen und Änderungssatzungen sind in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn (Verkündungsblatt) veröffentlicht.
Wann sind die Prüfungsanmeldephasen?
Die Informationen zur hochschulweiten und zweiten Prüfungsanmeldephase (nur in einigen Lehreinheiten: Chemie, Informatik, Mathematik, Medienwissenschaft, Physik, gff. auch Sport und Hauswirtschaft) finden Sie auf den PAUL-Infoseiten: Prüfungsanmeldung
Welche Möglichkeiten des Rücktritts von Prüfungen gibt es?
Informationen finden Sie hier auf dieser Seite: Prüfungsrücktritt
Müssen Studierende eingeschrieben sein, um Leistungen erbringen zu dürfen?
Ja, gemäß Hochschulgesetz NRW und den geltenden Prüfungsordnungen muss man beim Ablegen von Leistungen eingeschrieben, also grundsätzlich immatrikuliert (in bestimmten im Gesetz definierten Fällen geht das auch bei einer Beurlaubung) sein! Nach der Exmatrikulation dürfen keine Prüfungen mehr erbracht werden. Das gilt auch für die Abgabe von Abschlussarbeiten und evtl. weiteren Abschlussleistungen (wie z.B. Vorträgen o.ä.). Lassen Sie sich immer den für das aktuelle Semester gültigen Studierendenausweis i.V.m. einem Lichtbildausweis zeigen.
Müssen Studierende eingeschrieben bleiben, bis eine Leistung bewertet wurde?
Nein, Sie müssen nur eingeschrieben sein um Leistungen erbringen zu können, z.B. am Tag einer Prüfung oder während des Bearbeitungszeitraums der Abschlussarbeit ggf. inkl. Vortrag oder Kolloquium.
⇒ Es ist nicht notwendig eingschrieben zu sein, um Bewertungen zu erhalten. (siehe vorheriger Eintrag)
Sollten Sie jedoch nicht sicher sein, ob Sie die Prüfung bestanden haben, sollten Sie eingeschrieben bleiben, da Sie nur so die Prüfung ggf. wiederholen können.
Wo können Studierende eine Abschlussarbeit abgeben?
Informationen zur Abgabe von Abschlussarbeiten finden Sie im Zulassungsschreiben (PDF in PAUL) und auch auf dieser Seite. Die Abgabe ist bis Mitternacht des Abgabedatums (Fristendes) in elektronischer (per UniMail ans ZPS und Begutachtenden) oder gebundener Form (beim Pförtner) möglich.
Ich finde einen Studierenden nicht auf der Prüfungsliste. Was muss ich tun?
Der*die Studierende hat sich in der Regel dann nicht zu der Prüfung in PAUL angemeldet. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt, zu der Sachbearbeitung des Studiengangs, den die*der Studierende studiert, auf.
Welche akademischen Titel sind in PAUL zugelassen?
In PAUL sind nur ausgewählte Titel zugelassen, die so im IMT-Serviceportal hinterlegt werden müssen.
Details finden Sie auf den PAUL-Hilfeseiten für Lehrende unter "Welche akademischen Titel werden in PAUL angezeigt?":
Laut eines Beschlusses aus der PAUL-Projektphase sind systemseitig die folgenden Titel als einzige verfügbare Titel in PAUL festgelegt worden (Beschluss vom 26.01.2012):
Prof.
Prof. Dr.
Jun. Prof.
Jun. Prof. Dr.
Dr.
Bitte beachten:
In PAUL werden ausschließlich die o.g. akademischen Titel übernommen. Ein abweichender Eintrag im IMT Serviceportal (https://serviceportal.uni-paderborn.de/) führt dazu, dass in PAUL kein akademischer Titel angezeit wird.
Ein*e Studierende*r ist mit der Bewertung einer Prüfung nicht einverstanden, was jetzt?
Hierzu muss vom Prüfling ein formaler Widerspruch gegen diese Prüfung (hier die Bewertung) einzulegen. Dieser ist innerhalb bestimmter Fristen einzureichen und inhaltich zu begründen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Zentrale Prüfungssekretariat.