Häu­fig ge­stell­te Fra­gen zur Prü­fungs­ver­wal­tung für Leh­ren­de/Prü­fen­de

Wo fin­de ich die Prü­fungs­ord­nun­gen?

Die Prüfungsordnungen und Änderungssatzungen sind in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn (Verkündungsblatt) veröffentlicht.

Wann sind die Prü­fungs­an­mel­de­pha­sen?

Die Informationen zur hochschulweiten und zweiten Prüfungsanmeldephase (nur in einigen Lehreinheiten: Chemie, Informatik, Mathematik, Medienwissenschaft, Physik, gff. auch Sport und Hauswirtschaft) finden Sie auf den PAUL-Infoseiten: Prüfungsanmeldung

Wel­che Mög­lich­kei­ten des Rück­tritts von Prü­fun­gen gibt es?

Informationen finden Sie hier auf dieser Seite: Prüfungsrücktritt

Müs­sen Stu­die­ren­de ein­ge­schrie­ben sein, um Leis­tun­gen er­brin­gen zu dür­fen?

Ja, gemäß Hochschulgesetz NRW und den geltenden Prüfungsordnungen muss man beim Ablegen von Leistungen eingeschrieben, also grundsätzlich immatrikuliert (in bestimmten im Gesetz definierten Fällen geht das auch bei einer Beurlaubung) sein! Nach der Exmatrikulation dürfen keine Prüfungen mehr erbracht werden. Das gilt auch für die Abgabe von Abschlussarbeiten und evtl. weiteren Abschlussleistungen (wie z.B. Vorträgen o.ä.). Lassen Sie sich immer den für das aktuelle Semester gültigen Studierendenausweis i.V.m. einem Lichtbildausweis zeigen.

Müs­sen Stu­die­ren­de ein­ge­schrie­ben blei­ben, bis ei­ne Leis­tung be­wer­tet wur­de?

Nein, Sie müssen nur eingeschrieben sein um Leistungen erbringen zu können, z.B. am Tag einer Prüfung oder während des Bearbeitungszeitraums der Abschlussarbeit ggf. inkl. Vortrag oder Kolloquium.

   ⇒ Es ist nicht notwendig eingschrieben zu sein, um Bewertungen zu erhalten. (siehe vorheriger Eintrag)

Sollten Sie jedoch nicht sicher sein, ob Sie die Prüfung bestanden haben, sollten Sie eingeschrieben bleiben, da Sie nur so die Prüfung ggf. wiederholen können.

Wo kön­nen Stu­die­ren­de ei­ne Ab­schluss­a­r­beit ab­ge­ben?

Informationen zur Abgabe von Abschlussarbeiten finden Sie im Zulassungsschreiben (PDF in PAUL) und auch auf dieser Seite. Die Abgabe ist bis Mitternacht des Abgabedatums (Fristendes) in elektronischer (per UniMail ans ZPS und Begutachtenden) oder gebundener Form (beim Pförtner) möglich.

Ich fin­de einen Stu­die­ren­den nicht auf der Prü­fungs­lis­te. Was muss ich tun?

Der*die Studierende hat sich in der Regel dann nicht zu der Prüfung in PAUL angemeldet. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt, zu der Sachbearbeitung des Studiengangs, den die*der Studierende studiert, auf.

Wel­che aka­de­mi­schen Ti­tel sind in PAUL zu­ge­las­sen?

In PAUL sind nur ausgewählte Titel zugelassen, die so im IMT-Serviceportal hinterlegt werden müssen.

 

Details finden Sie auf den PAUL-Hilfeseiten für Lehrende unter "Welche akademischen Titel werden in PAUL angezeigt?":

Laut eines Beschlusses aus der PAUL-Projektphase sind systemseitig die folgenden Titel als einzige verfügbare Titel in PAUL festgelegt worden (Beschluss vom 26.01.2012):

Prof.

Prof. Dr.

Jun. Prof.

Jun. Prof. Dr.

Dr.

Bitte beachten:
In PAUL werden ausschließlich die o.g. akademischen Titel übernommen. Ein abweichender Eintrag im IMT Serviceportal (https://serviceportal.uni-paderborn.de/) führt dazu, dass in PAUL kein akademischer Titel angezeit wird.

Ein*e Stu­die­ren­de*r ist mit der Be­wer­tung ei­ner Prü­fung nicht ein­ver­stan­den, was jetzt?

Hierzu muss vom Prüfling ein formaler Widerspruch gegen diese Prüfung (hier die Bewertung) einzulegen. Dieser ist innerhalb bestimmter Fristen einzureichen und inhaltich zu begründen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte ans Zentrale Prüfungssekretariat.