letzte Änderung: 07.04.2025
Allgemeines
Abschlussarbeiten können gedruckt oder elektronisch nach den Vorgaben der geltenden Regelungen abgegeben werden. Sie können immer rund um die Uhr abgegeben werden, am letzten Abgabetag spätestens bis 23:59 Uhr.
Abgabe elektronische Version
Abgabe gebundene Abschlussarbeit (Regelungen siehe einschlägige Prüfungsordnungen)
- Abgabe per Post. Der Poststempel ist für das Abgabedatum maßgeblich.
- Auch eine Abgabe im Zentralen Prüfungssekretariat ist möglich, dann allerdings lediglich während der Sprechzeiten. Bitte werfen Sie Ihre Abschlussarbeiten nicht in die Briefkästen vor den Büros des Zentralen Prüfungssekretariates, sondern nutzen Sie außerhalb der Sprechzeiten das Servicecenter oder die Pforte (in einem an das Zentrale Prüfungssekretariat adressierten Umschlag).
Wichtiger Hinweis
Weiterhin gelten natürlich die sonstigen Angaben und Regelungen im jeweiligen Zulassungsantrag und -schreiben zur Abschlussarbeit und der entsprechenden Prüfungsordnungen. Den fristgemäßen Eingang von Abschlussarbeiten bestätigt ausschließlich das ZPS durch Eintrag des Abgabedatums in PAUL unter "Meine Prüfungen" (= "Eingereicht am:" + Datum des Einreichens).
Bei der Abgabe der Abschlussarbeit und ggf. Erbringung weiterer Abschlussleistungen muss ein gültiger Einschreibestatus im entsprechenden Studiengang vorliegen ("immatrikuliert" oder "beurlaubt mit Prüfungsberechtigung")!