Muss ich eingeschrieben bleiben, bis eine Leistung bewertet wurde?
Nein, Sie müssen nur eingeschrieben sein, um Leistungen erbringen zu können (am Tag einer Prüfung / während der Bearbeitunszeit der Abschlussarbeit / am Tag des Kolloquiums).
Achtung: Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie die Prüfung bestanden haben, sollten Sie eingeschrieben bleiben, da Sie die Prüfung nur dann wiederholen können.