Än­de­run­gen für Fa­mi­li­en 2024

Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Kinderkrankentage: Das ändert sich im neuen Jahr für Familien:

 

Kinderzuschlag steigt

Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende erhalten mehr Kinderzuschlag: Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Zuschlag von maximal 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, bei denen das Einkommen nicht oder nur knapp reicht, um für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.
 

Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Der Unterhaltsvorschuss entlastet Alleinerziehende. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn das andere Elternteil kein oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt.

Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss:

  • für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren monatlich bis zu 230 Euro - und damit 43 Euro mehr als zuvor
  • für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren monatlich bis zu 301 Euro - das sind 49 Euro mehr als zuvor
  • und für Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro - also 57 Euro mehr als zuvor.
     

Kinderfreibetrag erhöht

Ab 2024 erhöht sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind.

Eltern können für Kinder Freibeträge erhalten, beispielsweise den Kinderfreibetrag. Er wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führt dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen.
 

Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird angehoben

Zum 1. Januar 2024 wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen erhöht, da auch im vergangenen Jahr die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Die Erhöhung beträgt:

  • für Kinder bis sechs Jahre steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2024 von derzeit 437 auf 480 Euro an
  • für Kinder von sieben bis einschließlich zwölf Jahren steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2024 von 502 auf 551 Euro an.
  • für minderjährige Kinder ab 13 Jahren steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2024 von 588 auf 645 Euro an.
     

Kinderkrankentage erhöht

Wenn das Kind berufstätiger Eltern krank ist, können sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Sie bekommen vom Arbeitgeber dann keine Bezahlung. Gesetzlich Versicherte haben in diesem Fall Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Die Kinderkrankentage werden für 2024/2025 von zehn auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr erhöht. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Wenn Eltern diese Tage in Anspruch nehmen, bekommen sie dafür Kinderkrankengeld.

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Neuregelungen des Elterngelds ab 1. April 2024

Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu verhindern, haben sich die Koalitionsfraktionen auf folgende Änderungen beim Elterngeld verständigt: Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird zum 1. April 2024 für Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch auf 200.000 Euro festgelegt. Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare noch einmal moderat auf 175.000 Euro gesenkt. Weiterhin wird die Möglichkeit für Eltern, das Elterngeld parallel zu beziehen, neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug ist künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.

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