Genderaspekte im Horizon Europa
Im Rahmenprogramm Horizont Europa wird Genderaspekten ein größerer Stellenwert beigemessen als in früheren Rahmenprogrammen.
Mit dem Start des 9. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Kommission „Horizon Europe“ wird der „Gender Equality Plan“ als Zulassungskriterium in Ausschreibungen ab 2022 für öffentliche Einrichtungen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen verpflichtend festgelegt.
Formal muss ein Gender Equality Plan (Gleichstellungsplan) folgende Elemente umfassen:
Gefordert ist ein Gender Equality Plan, der auf den Seiten der Einrichtung veröffentlicht und von der Einrichtungsleitung unterschrieben ist.
An der Universität Paderborn gibt es seit dem Jahr 2000 einen Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern für die gesamte Universität. Auf Basis dieses Rahmenplans verfassen die Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Zentralverwaltung für den jeweiligen Bereich spezifische Gleichstellungspläne mit konkreten Zielvorgaben sowie Maßnahmen.
Die Einrichtungen müssen Personalressourcen und Gender-Expertise zur Umsetzung des Gender Equality Plans zur Verfügung stellen.
Für die Umsetzung der Chancengleichheit an der der Universität Paderborn werden Personalressourcen und Mittel für Gleichstellungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Auf der zentralen Ebene verfügt die Universität Paderborn über eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin. Die Fakultäten, zentralen Einrichtungen und die Hochschulverwaltung wählen dezentrale Gleichstellungsbeauftragte, die die zentrale Gleichstellungsbeauftragte in den jeweiligen Bereichen vertreten.
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität Paderborn erstellt den Rahmenplan zur Gleichstellung und entwickelt Maßnahmen zu dessen Umsetzung. Die Verantwortlichkeit für die Erstellung und Umsetzung der dezentralen Gleichstellungspläne liegt bei der jeweiligen Dienststelle unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten.
Die Europäische Kommission fordert nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten zum Personal und zu den Studierenden sowie jährliche Berichterstattung auf Basis von Indikatoren.
An der Universität Paderborn werden jährlich Personaldaten geschlechterdifferenziert erhoben und analysiert. Es erfolgt zudem ein Datenmonitoring für die Gleichstellungspläne. Die Studierendendaten werden jährlich in einem Studierenden- und Absolventenspiegel dokumentiert und veröffentlicht. Die erhobenen Daten werden an die Fakultäten, Institute und Einrichtungen weitergegeben sowie auf den Webseiten der Universität Paderborn veröffentlicht. Die Daten finden Eingang in die Gleichstellungspläne und deren Evaluation. Im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist eine Berichtsplicht für die Gleichstellungspläne verankert. Es wird während der Laufzeit des Gleichstellungsplans ein Zwischenbericht mit Zielüberprüfung und nach Ablauf des Plans ein Abschlussbericht erstellt.
Der Gender Equality Plan muss Sensibilisierungsangebote zu Geschlechtergerechtigkeit und unconscious gender biases für Personal und Führungskräfte enthalten.
An der Universität Paderborn gibt es regelmäßig eine Vielzahl von Weiterbildungsangeboten im Bereich Gendersensibilisierung. Die Angebote werden entsprechend ihrer Schwerpunktsetzung von unterschiedlichen Bereichen innerhalb der Hochschule organisiert, z.B. der zentralen Gleichstellungsbeauftragten, dem Zentrum für Geschlechterstudien/Gender Studies, der internen Fort- und Weiterbildung, der Stabsstelle Bildungsinnovationen & Hochschuldidaktik.
Informationen zu den Weiterbildungsangeboten finden Sie beispielsweise auf den Webseiten der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der Personalentwicklung der Universität Paderborn.