Schwan­ger­schaft und Ge­burt


Der richtige Ort für die Geburt meines Kindes


Die Frage danach, wo ein Kind geboren werden soll, bezieht sich meistens auf das ausgewählte Krankenhaus. In Deutschland werden nur wenige Kinder nicht im Krankenhaus geboren. Es gibt aber auch Alternativen und die entsprechende Nachfrage steigt.
Die folgenden Informationen des Berliner Hebammenverbandes bieten eine gute Informations­basis zur Entscheidung der Frage,  wo das Kind geboren werden soll.

Wenn werdende Eltern entscheiden müssen, wo sie ihr Kind zur Welt bringen möchten, stellt sich die grundsätzliche Frage: Soll es in einer Klinik zur Welt kommen? Oder soll es zu Hause oder im Geburtshaus/in einer Hebammenpraxis geboren werden? Es gibt viele gute Gründe für beide Entscheidungswege:
Dabei spielen sowohl die Fragen nach der Sicherheit, als auch nach der Atmosphäre eine entscheidende Rolle. Außerdem ist es für viele werdende Eltern bedeutsam, inwieweit sie ihre eige­nen Vorstellungen und Wünsche in Bezug auf die Geburt und die erste Zeit mit dem Baby einbringen können.
Es ist wichtig sich klar darüber zu werden, unter welchen Voraussetzungen die Gebärende sich sicher und gut betreut fühlt und welche Rolle für sie dabei die medizinische Versorgung spielt.
Voraussetzung für eine Geburt außerhalb der Klinik ist, dass sowohl Mutter und Kind gesund sind und die Schwangerschaft normal verläuft. Risiken, die gegen eine außerklinische Geburt sprechen, könnten beispielsweise folgende sein: Mehrlingsschwangerschaften, Steißlagen, Früh­gebur­ten, schwere Stoffwechselerkrankungen. Die Beurteilung einzelner Risiken und ihr Ausmaß sollten Sie immer individuell und in Ruhe mit Ihrer Hebamme und Ihrem Arzt erörtern.

  • Die Geburt wird von einer Hebamme begleitet (ohne Ärzt*innen).
  • In einer privaten, ungestörten Atmos­phäre kann eine Schwangere sich besser entspannen, was den Geburtsverlauf meist erleichtert.
  • Die Frau kann den Geburtsverlauf selbst gestalten.
  • Es gibt keine Routinemaßnahmen (es wer­den keine Braunülen gelegt, keine Herzton-Dauerüberwachung durchge­führt, keine Einschränkung der  Bewe­gungsfreiheit vorgenommen).
  • Bei auftretenden Problemen wird die Frau ins Krankenhaus verlegt (wobei es sich dabei meist um Fälle handelt, in denen die Wehen nicht stark oder nicht häufig genug erfolgen, um die Geburts­phase einzuleiten).
  • Grundvoraussetzung ist eine normal ver­laufende Schwangerschaft.
  • Die Geburt wird während der Wehen von einer Hebamme geleitet; der*die Arzt*Ärztin kommt bei auftretenden Problemen und zur eigentlichen Geburt dazu.
  • Die Ausstattung eines Krankenhauses ermöglicht den schnelleren Zugriff auf technische Hilfsmittel der modernen Geburtsmedizin.
  • Je nach Ausstattung des Krankenhauses steht eine große Vielfalt an Schmerz­mitteln zur Verfügung.
  • Auch in Kliniken werden alternative Heil­methoden zunehmend eingesetzt.
  • Die Frau wird von einer Hebamme betreut, die sie meist nicht kennt und die möglicherweise mehrere Geburten gleichzeitig betreuen muss; außerdem gibt es bei den Hebammen und Ärzten*innen Schichtwechsel.
  • In einigen Krankenhäusern können Sie durch eine Beleghebamme betreut wer­den (siehe auch Berliner Hebammenverband).
  • Es gibt auch bei normal verlaufenden Geburten eine höhere Interventionsrate (mehr Dammschnitte, mehr Schmerz­mittel, mehr Kaiserschnitte).
  • Bei Komplikationen, Risikoschwanger­schaften und Frühgeburten wird die Geburt selbstverständlich im Kranken­haus erfolgen – bei Bedarf auch mit angeschlossener Kinderklinik.
  • Viele Kliniken haben schöne, gemütlich eingerichtete Entbindungsräume.  

Die Unterstützung durch eine Hebamme ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden. Die Hebammenhilfe umfasst im Allgemeinen die Zeit der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbetts und bei Bedarf die Stillzeit. Die Hebammen beobachten die Entwicklung des Kindes, versorgen die Mutter, leiten beim Stillen und der Säuglingspflege an. Die Geburtsvorbereitung umfasst sowohl die Schwangerschaftsgym­nastik als auch die Vermittlung von Informationen zum Thema Schwangerschaft und Geburt. Die Kurse werden von Hebammen geleitet. Neben Paarkursen gibt es auch reine Frauenkurse. Zu den Kursen, die als abgeschlossene Kurse bezeichnet werden, ist eine rechtzeitige Anmeldung erfor­derlich (18. - 20. Schwangerschaftswoche). Es gibt auch offene Kurse die ab der 24. SSW genutzt werden können. Viele Hebammen bieten bei Schwangerschaftsbeschwerden gezielte Therapiehilfen an, um die Beschwerden zu mildern oder zu beseitigen bzw. möglichen Beschwerden vorzubeugen. Es ist möglich, auf Akupunktur oder homöopathische Mittel zurückzugreifen. Einige Hebammen bieten die Fußreflexzonenmassage an, ebenfalls können auch  Akupressur-Behandlungen gute Hilfen, besonders bei Auftreten organischer Beschwerden, darstellen. Oft kann die Hebamme durch ihre Erfahrungen und Kenntnisse gezielt helfen und so zu einem angenehmeren Schwanger­schaftsverlauf beitragen.

Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die mit dem jeweiligen Krankenhaus einen Vertrag abgeschlossen haben. Das bedeutet, dass sie die Einrichtung und die ärztlichen und pflegerischen Leistungen nutzen können, um mit "ihren" Frauen zur Geburt in die Klinik zu kom­men. Diese Variante hat den Vorteil, dass sich Frau und Hebamme bereits in der Schwanger­schaft kennenlernen. Die Betreuung vor, während und nach der Geburt bleibt in einer Hand. Je nach Auslastung der Hebamme kann die Intensität der Betreuung vor und nach der Geburt variieren. Sprechen Sie ihre Hebamme darauf an. Namen und Adressen von Beleghebammen fin­den Sie unter folgendem Link. Die Anmeldung in der Frühschwangerschaft ist empfehlenswert.

Eine werdende Mutter, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder familienversichert ist, hat Anspruch auf Mutterschaftshilfe nach den §§ 195 bis 200 der Reichsversicherungsordnung und den Bestimmungen des SGB V. Die Mutterschaftshilfe umfasst alle medizinischen Kosten, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt entstehen. Dazu gehören auch die häusliche Pflege (Pflegekraft) bzw. eine Haushaltshilfe, falls diese in Folge der Schwanger­schaft oder Entbindung notwendig ist und von keiner anderen im Haushalt lebenden Person über­nommen werden kann. Diese kann im Fall einer Erkrankung der Mutter, wenn bereits Kinder vor­handen sind, in Anspruch genommen werden. Entsprechende Regelungen sind bei der jeweiligen Krankenkasse zu erfragen. Die Leistungen der privaten Krankenkassen können hiervon abweichen. 

Die ver­schie­de­nen Ge­burts­mög­lich­kei­ten kurz vor­ge­stellt

Seit Jahren hält sich der Anteil der außerklinischen Geburten in Deutschland konstant bei 2-3% aller Geburten. Statistische Auswertungen über mittlerweile mehr als 10 Jahre zeigen eine hohe Qualität und Sicherheit der außerklinischen Geburtshilfe (www.quag.de). Jede gesunde Schwan­gere, bei deren Schwangerschaft jene Risikofaktoren ausgeschlossen werden, die eine besondere medizinische Betreuung der Mutter und/oder des Neugeborenen notwendig machen würden, kann ihr Kind außerhalb der Klinik gebären.

Diese Form der Geburt bietet der werdenden Mutter die Möglichkeit, ihr Kind in gewohnter Umgebung ungestört und in Ruhe zu gebären. Begleitet von vertrauten Personen einschließlich der vertrauten Hebamme, evtl. im Kreise der Familie, kann sie entsprechend ihren Kräften, in ihrer eigenen Zeit, selbstbestimmt die Geburtsarbeit leisten. Der Geburtsprozess, also das Öffnen des Muttermundes, ist stark von der Psyche abhängig und kann immer dort am besten gelingen, wo die Gebärende sich am wohlsten und am ungestörtesten fühlt. Das eigene häusliche Umfeld ist der ideale Ort. Auch die Hebamme lernt durch die Schwangerschaftsbegleitung die Gebärende sehr genau kennen, so dass sie diese besser einschätzen und eventuell auftretende Schwierigkeiten frühzeitig erkennen kann. Wer eine Hausgeburt in Betracht zieht, sollte mög­lichst frühzeitig in der Schwangerschaft Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen. Entsprechende Adressen finden Sie hier.

Ein Geburtshaus ist ein Ort, der eine gemütliche, ruhige und störungsfreie Atmosphäre bietet, in der sich die Frau während der Geburt sicher und geborgen fühlen kann. In einem Geburtshaus wird die Geburt ausschließlich von Hebammen begleitet. Die medizinischen Möglichkeiten ent­sprechen denen der Hausgeburt. Normalerweise finden bereits in den Räumen des Geburtshauses die Schwangerenvorsorge und die Geburtsvorbereitungskurse statt, so dass auch hier Vertrau­theit und Geborgenheit entstehen können. Nach der Geburt haben Mutter und Kind Zeit zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Erholung, bevor sie nach Hause entlassen werden. Im Geburtshaus gibt es keine vorgeschriebenen Routinemaßnahmen. Selbstbestimmte Geburt bedeu­tet, Frau und Kind stehen im Mittelpunkt des Geschehens.
Der Vorteil einer Geburt in einem Geburtshaus gegenüber einer Hausgeburt kann z.B. in den indi­viduellen Wohnverhältnissen des Paares liegen. Gegen Ende der Geburt ruft die Hebamme eine zweite Hebamme zur Unterstützung hinzu. Außerdem sind Geburtshäuser mit einer Gebärbade­wanne oder einer großen Badewanne ausgestattet, so dass eine Wassergeburt möglich ist.

In Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten die Geburt im Krankenhaus sozusagen als „Normalfall“ etabliert. Im Krankenhaus stehen die technischen Möglichkeiten der modernen Geburtsmedizin zur Verfügung. Diese reichen von der kontinuierlichen Herztonüberwachung über die Gabe von schmerzlindernden oder geburtsfördernden Medikamenten bis hin zur operativen Geburt mit anschließender intensivmedizinischer Versorgung von Mutter und Kind. Zugleich haben sich die Kliniken für die Bedürfnisse und Wünsche der Frauen geöffnet: Dies zeigt sich z.B. in der Ausstattung des Kreißsaals oder in der Initiative „Stillfreundliches Krankenhaus“. Viele Krankenhäuser stellen Familienzimmer bereit, in denen auch der Vater des Kindes perma­nent anwesend sein kann.
Eine normale Geburt kann und darf eine Hebamme eigenverantwortlich leiten. Trotzdem wird sie  zur Geburt den Arzt hinzuziehen. Sollten sich schon vorher Komplikationen einstellen oder die Gabe von Medikamenten notwendig werden, ruft sie auch dann sofort den Arzt hinzu. In all die­sen Fällen, ebenso wenn die Geburt operativ beendet werden muss, bleibt sie an der Seite der Gebärenden und assistiert dem Arzt bei medizinischen Eingriffen. Die durchschnittliche Ver­weildauer auf der Wochenstation liegt bei 2-3 Tagen nach normalen Geburten.
Allerdings ist nicht jedes Krankenhaus mit denselben technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet. Nur in einigen Fällen verfügt es beispielsweise über eine angeschlossene Kinderkli­nik. Ebenfalls muss in der Klinik mit Personalwechsel aufgrund des Schichtdienstes gerechnet werden. Daher sollten Sie sich jeweils vor Ort im Krankenhaus Ihrer Wahl genau erkundigen:

  • Wie viele Hebammen sind pro Schicht im Dienst? Wie viele Geburten pro Jahr finden statt?
  • Wie ist das Management bei übergroßem Ansturm? Gibt es zusätzliche Bereitschafts­dienste?
  • Welche Routinemaßnahmen werden als unumgänglich angesehen (z.B. Einlauf, Rasur, Legen eines venösen Zugangs)? Wie hoch ist die Dammschnittrate?
  • Haben Frauen unter der Geburt normalerweise Bewegungsfreiheit und können Sie auch zur Geburt die Position selbst wählen?

Kon­takt­da­ten von Ge­burst­häu­sern und Kran­ken­häu­sern

Geburtshaus Bielefeld
Wertherstr. 8
33615 Bielefeld
Tel.: 0521/ 52 81 550
E-Mail: kontakt(at)geburtshaus-bielefeld(dot)de
Homepage

Geburtshaus Paderborn
Mallinckrodtstr. 58
Tel.: 0162/ 80 40 56
E-Mail: info(at)geburtshaus-paderborn(dot)de
Homepage

Geburtshaus Soest
Niederbergheimerstr. 11c
59494 Soest
Tel.: 02921/ 33 253
Fax: 02921/ 28 29
E-Mail: info(at)geburtshaus-soest(dot)de
Homepage

St. Johannisstift Paderborn
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Reumontstr. 28
33102 Paderborn
Tel.: 05251/ 401 252
Homepage

St. Vinzenz-Krankenhaus
Frauen- und Kinderklinik
Husener Str. 81
33098 Paderborn
Tel.: 05251/ 86 40
Homepage

St.-Josefs-Krankenhaus Salzkotten
Dr.-Krismann-Straße 12
33154 Salzkotten
Tel.: 05258/ 100
Homepage

(Dieses Krankenhaus genießt außerhalb von Paderborn einen sehr guten Ruf)