Ver­sor­gungs­aus­kunft - On­line-An­trags­ver­fah­ren

Ab dem 01.01.2021 besteht u.a. für Beamt*innen des Landes und der Hochschulen des Landes, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und in besonders begründeten Fällen, ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft (§ 57 Abs. 10 LBeamtVG NRW).

Zu diesem Zweck hat das LBV NRW ein Online-Antragsverfahren eingerichtet, welches bereits jetzt im Rahmen eines Pilotprojektes getestet wird. Im Rahmen dieses Projektes soll durch Beamt*innen des Landes und der Hochschulen des Landes, die spätestens bis zum 01.01.2021 das 55. Lebensjahr vollendet haben, ein Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft gestellt werden können.

Wenn Sie spätestens bis zum 01.01.2021 das 55. Lebensjahr vollendet haben werden, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft zu stellen.

Hinweis:
Wenn eine Auskunft benötigt wird, weil eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beabsichtigt ist, können Sie an dem Online-Antragsverfahren nicht teilnehmen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte - unabhängig von Ihrem Alter – unmittelbar an das Personaldezernat, Sachgebiet 4.2.

Auch können im Online-Antragsverfahren keine Auskünfte, die für eine Baufinanzierung benötigt werden, erteilt werden. In diesem Fall wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte unmittelbar an das LBV NRW.

Antragstellung:
Bevor Sie mit dem Online-Antragsverfahren starten, ist es hilfreich, die in der Checkliste aufgeführten Unterlagen zusammenzustellen.

Die Antragstellung erfolgt nach vorheriger Anmeldung über https://www.versorgungsauskunft.nrw.de

Die Eingabe und Übermittlung der erforderlichen Daten erfolgt im Rahmen des Online-Antragsverfahrens durch Sie selbst. Nach Überprüfung der Daten durch das Personaldezernat, Sachgebiet 4.2, als Ihre personalverwaltende Dienststelle nimmt das LBV NRW die versorgungsrechtliche Bewertung vor und erteilt die gewünschte Versorgungsauskunft

Bitte informieren Sie Ihre*n zuständige*n Personalsachbearbeiter*in, wenn Sie über das Online-Antragsverfahren eine Versorgungsauskunft beantragt haben.

Für weitere Informationen hat das LBV NRW Bearbeitungshilfen zum Online-Antragsverfahren zusammengestellt:

Sofern Sie weitere Fragen haben sollten, steht Ihnen Ihr*e Personalsachbearbeiter*in im Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 gerne zur Verfügung.