Wissenschaftliche Hilfskräfte an der Universität Paderborn
Für wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten werden an der Universität Paderborn wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt.
Wissenschaftliche Hilfskräfte können mit einer Arbeitszeit von mind. 10 bis zu max. 19 Wochenstunden in den Fakultäten, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten unter der Vorantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers, einer anderen Person mit selbständigen Lehraufgaben oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters tätig werden.
Die Aufgaben der wissenschaftlichen Hilfskräfte ergeben sich aus § 46 Hochschulgesetz (HG) NRW.
Die nähere Ausgestaltung der Beschäftigung der wissenschaftlichen Hilfskräfte erfolgt nach der Maßgabe der hochschulinternen Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an der Universität Paderborn.