Universitätsprofessor*innen und Beamt*innen
Die an der Universität Paderborn beschäftigten Beamt*innen stehen gegenüber ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Für das zu Grunde liegende Dienstverhältnis gelten diverse rechtliche Vorgaben, welche u.a. im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und im Landesbeamtengesetz NRW (LBG) geregelt sind. Spezielle Regelungen ergeben sich u.a. auch aus dem Hochschulgesetz NRW. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit unterscheiden sich oftmals von denen der an der Universität tätigen Tarifbeschäftigten.
Das Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 betreut die Personalangelegenheiten der Beamt*innen der Zentralverwaltung und der Universitätsbibliothek sowie die Personalangelegenheiten der wissenschaftlichen Beamt*innen, der Universitätsprofessor*innen und der Juniorprofessor*innen sowie der abgeordneten Lehrer*innen.
Nachfolgend finden Sie einige Hinweise zu den Themen: