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Zentrales Prüfungssekretariat (SG 3.2)
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Allgemeines
Allgemeines
Abgabe elektronische Version
Abgabe gebundene Abschlussarbeit (Regelungen siehe einschlägige Prüfungsordnungen)
Wichtiger Hinweis
  1. Universität Paderborn
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  4. Team Lehramt
  5. Informationen zur Abgabe von Abschlussarbeiten

Ab­ga­bemög­lich­kei­ten Ab­schluss­a­r­bei­ten

letzte Änderung: 07.04.2025

Allgemeines

Abschlussarbeiten können gedruckt oder elektronisch nach den Vorgaben der geltenden Regelungen abgegeben werden. Sie können immer rund um die Uhr abgegeben werden, am letzten Abgabetag spätestens bis 23:59 Uhr.

 

Abgabe elektronische Version

  • [Nur noch bis 14.04.2025 möglich] > Anstelle der Abgabe der gebundenen Exemplare ist eine Abgabe einer elektronischen Version per Uni-Mail-Account an die entsprechende Sachbearbeitung des ZPS und die Begutachtenden (in einer E-Mail) möglich. Hier finden Sie weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen und eine Belehrung über die Risiken, welche Sie auch im Rahmen des Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit/Studienarbeit zur Kenntnis genommen haben/nehmen müssen.
  • Anstelle der Abgabe der gebundenen Exemplare ist eine Abgabe einer elektronischen Version durch Upload in PAUL möglich. Die Sachbearbeitung des ZPS prüft die Abgabe und informiert die Gutacher*innen. Hier finden Sie weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen, welche Sie auch im Rahmen des Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit/Studienarbeit zur Kenntnis genommen haben/nehmen müssen. => siehe https://digital.ub.uni-paderborn.de/urn/urn:nbn:de:hbz:466:2-44548 und https://katalog.ub.uni-paderborn.de/local/r/99375481692306441

Abgabe gebundene Abschlussarbeit (Regelungen siehe einschlägige Prüfungsordnungen)

  • Abgabe per Post. Der Poststempel ist für das Abgabedatum maßgeblich.
  • Auch eine Abgabe im Zentralen Prüfungssekretariat ist möglich, dann allerdings lediglich während der Sprechzeiten. Bitte werfen Sie Ihre Abschlussarbeiten nicht in die Briefkästen vor den Büros des Zentralen Prüfungssekretariates, sondern nutzen Sie außerhalb der Sprechzeiten das Servicecenter oder die Pforte (in einem an das Zentrale Prüfungssekretariat adressierten Umschlag).

 

Wichtiger Hinweis

Weiterhin gelten natürlich die sonstigen Angaben und Regelungen im jeweiligen Zulassungsantrag und -schreiben zur Abschlussarbeit und der entsprechenden Prüfungsordnungen. Den fristgemäßen Eingang von Abschlussarbeiten bestätigt ausschließlich das ZPS durch Eintrag des Abgabedatums in PAUL unter "Meine Prüfungen" (= "Eingereicht am:" + Datum des Einreichens).

Bei der Abgabe der Abschlussarbeit und ggf. Erbringung weiterer Abschlussleistungen muss ein gültiger Einschreibestatus im entsprechenden Studiengang vorliegen ("immatrikuliert" oder "beurlaubt mit Prüfungsberechtigung")!

 

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