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Zentrales Prüfungssekretariat (SG 3.2)
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01.04.2023

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Anstelle der Abgabe der gebundenen Exemplare ist eine Abgabe einer elektronischen Version per Uni-Mail-Account an die entsprechende Sachbearbeitung des ZPS und die Begutachtenden (in einer E-Mail) möglich. Hier finden Sie weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen und eine Belehrung über die Risiken, welche Sie auch im Rahmen des Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit/Studienarbeit zur Kenntnis genommen haben/nehmen müssen.

Nach der Zulassung beachten Sie bitte die Hinweise in Ihrem Zulassungsschreiben und die Hinweise auf diesen Seiten.

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