Abgabemöglichkeiten Abschlussarbeiten
letzte Änderung: 10.05.2023 (redaktionell)
Aktuelle Abgabemöglichkeiten für Abschlussarbeiten:
- Abgabe per Post. Der Poststempel ist für das Abgabedatum maßgeblich.
- Grundsätzlich können Abschlussarbeiten persönlich oder elektronisch immer rund um die Uhr abgegeben werden, am letzten Abgabetag spätestens bis 24:00 Uhr.
- Auch eine Abgabe im Zentralen Prüfungssekretariat ist möglich, dann allerdings lediglich während der Sprechzeiten. Bitte werfen Sie Ihre Abschlussarbeiten nicht in die Briefkästen vor den Büros des Zentralen Prüfungssekretariates, sondern nutzen Sie außerhalb der Sprechzeiten das Servicecenter oder die Pforte (in einem an das Zentrale Prüfungssekretariat adressierten Umschlag).
- NEU (gilt für alle Abgaben ab 01.04.2023): Anstelle der Abgabe der gebundenen Exemplare ist eine Abgabe einer elektronischen Version per Uni-Mail-Account an die entsprechende Sachbearbeitung des ZPS und die Begutachtenden (in einer E-Mail) möglich. Hier finden Sie weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen und eine Belehrung über die Risiken, welche Sie auch im Rahmen des Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit/Studienarbeit zur Kenntnis genommen haben/nehmen müssen.
Weiterhin gelten natürlich die sonstigen Angaben und Regelungen im jeweiligen Zulassungsantrag und -schreiben zur Abschlussarbeit und der entsprechenden Prüfungsordnungen. Den fristgemäßen Eingang von Abschlussarbeiten bestätigt ausschließlich das ZPS durch Eintrag des Abgabedatums in PAUL unter "Meine Prüfungen".
Bei der Abgabe der Abschlussarbeit und ggf. Erbringung weiterer Abschlussleistungen muss ein gültiger Einschreibestatus im entsprechenden Studiengang vorliegen ("immatrikuliert" oder "beurlaubt mit Prüfungsberechtigung")!
Abgabemöglichkeiten von Abschlussarbeiten in einem Studiengang der Fakultät für Naturwissenschaften
letzte Änderung redaktionell: 31.08.2023
Studiengang | Anzahl der gedruckten Exemplare... | ...und zusätzlich elektronische Pflicht-Version* | 1. Abschlussarbeit 2. Annahme und Bewertung |
---|---|---|---|
Bachelor Physik v3 | 2 | - | 1. § 14, 2. § 15 |
Bachelor Physik v4 | 2 | - | 1. § 17, 2. § 18 |
Master Physik v3 | 2 | - | 1. § 13, 2. § 14 |
Master Physik v4 | 2 | - | 1. § 18, 2. § 19 |
Master Optoelectronics and Photonics | 2 | - | 1. § 17, 2. § 18 |
Bachelor Chemie v4 | 2 | - | 1. § 14, 2. § 15 |
Bachelor Chemie v5 | 2 | ja | 1. § 16, 2. § 17 |
Master Chemie v2 | 2 | - | 1. § 14, 2. § 15 |
Master Chemie v3 | 2 | ja | 1. § 16 2. § 17 |
Bachelor Materialwissenschaften | 2 | Nur auf Wunsch der Prüfenden | 1. § 17, 2. § 18 |
Master Materials Science | 2 | ja | 1. § 16, 2. § 17 |
Master Applied Neurosciences in Sports & Exercise | 2 | ja | 1. § 15, 2. § 16 |
Bachelor Angewandte Sportwissenschaft | 2 | - | 1. § 17, 2. § 18 |
Master Sport und Gesundheit | 2 | - | 1. § 14, 2. § 15 |
* Die Angaben in der Tabelle gelten nur, wenn die Abgabe in normaler Form gemäß Prüfungsordnung (wenn gebundene Exemplare dann ggf. zusätzlich elektronische Version) erfolgt, also nicht bei elektronischer Abgabe gemäß Ordnung per Uni-Mail...
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