Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät die Hochschulleitung, die Fakultäten und die Gremien der Universität Paderborn bei der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern an der Hochschule. Dabei wirkt die Gleichstellungsbeauftragte insbesondere auf den Abbau bestehender struktureller Benachteiligung hin und initiiert gleichstellungsrelevante Projekte und Maßnahmen.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- Erstellung von Gleichstellungskonzepten und Gleichstellungsplänen
- Mitwirkung bei Einstellungs- und Berufungsverfahren und anderen personellen Maßnahmen wie Beförderung, Höhergruppierung etc. sowie bei allen sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die Belange der Frauen an der Hochschule betreffen
- Mitarbeit in inneruniversitären und überregionalen Gremien
- Entwicklung von Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern
- Konzeption und Durchführung von Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Durchführung von Projekten im Bereich Gender Mainstreaming
- Beratung von Mitarbeiter*innen und Student*innen
- Kooperation mit Gremien, Institutionen etc. innerhalb und außerhalb der Hochschule
Die Gleichstellungsbeauftragte berät die Mitarbeiter*innen und Student*innen zu allen gleichstellungsrelevanten Themen - auch bei vertraulichen Angelegenheiten. Sie unterliegt einer umfassenden gesetzlichen Schweigepflicht.