In­for­ma­ti­o­nen für Stu­dent*in­nen

Die Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft wirft viele Fragen auf. Bereits in der Schwangerschaft stellen sich Fragen zur Finanzierung des Studiums und zur Studienorganisation mit einem Kind. Aber auch Fragen zur Organisation und Finanzierung der Kinderbetreuung beschäftigen viele Eltern schon vor der Geburt ihres Kindes. 

An dieser Stelle finden Sie Informationen zu diesen und vielen anderen Fragen im Kontext der Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft.

Seit 2008 bekommen studierende Mütter und Väter an der Universität zur Geburt ihres Kindes ein Elternpaket. Es enthält ein hochschulspezifisches Präsent (eine Kuscheldecke und ein Lätzchen mit dem Universitätslogo) und Broschüren zu verschiedenen vereinbarkeitsrelevanten Themen.

Mit den Elternpaketen, die von Kindern der Kinderkurzzeitbetreuung PUKi bemalt werden, möchte die Hochschule signalisieren, dass sie ihre Studierenden in der neuen Rolle als Eltern wahrnimmt und unterstützen möchte.

Studierende Eltern können ihr Paket nach vorheriger Anmeldung im FamilienServiceBüro abholen.

Auf den unten aufgeführten Seiten finden Sie hilfreiche Informationen rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt.

Schwanger - was nun? Beratungsstellen in Paderborn

In Paderborn besteht die Möglichkeit, sich bei den angeführten Institutionen kostenlos rund um die Themen Schwangerschaft/ Geburt/ Schwangerschaftsabbruch beraten zu lassen.
Hier gelangen Sie zu Informationen über die Beratungsstellen sowie zu den Kontaktdaten der Beratungsstellen in Paderborn.

Schwangerschaft und Geburt

Unter folgendem Link gelangen Sie zu vielfältigen Informationen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt.

Seit dem 1.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen. Das Gesetz schützt die Gesundheit der Studentin und ihres Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Es  zielt darauf ab, Benachteiligungen aufgrund einer Schwangerschaft, Geburt oder Stillzeit entgegenzuwirken (§9 Abs. 1 Satz 4 MuSchG).

Weitere Informationen wie z.B. zur Meldung der Schwangerschaft, zur Gefährdungsbeurteilung, zu den Schutzfristen und zu den Implikationen für die Studienorganisation finden Sie auf den folgenden Seiten.

Hier finden Sie Informationen zur Organisation des Studiums mit Kind(ern).

Informationen zum Thema der Finanzierung des Studiums mit Kind(ern) finden Sie hier.

Informationen zum Wohngeld, zur Hilfe bei der Wohnungssuche oder Details zum Wohnberechtigungsschein finden Sie hier.

Bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes mit Kind(ern) unterstützt Sie Noelle Maicher-Hoff vom FamilienServiceBüro.

Vorab finden Sie hier weitere Informationen.

Mütter oder Väter, die ihr Kind/ihre Kinder allein erziehen, haben, wenn sie Studium/Beruf und Kindererziehung unter einen Hut bekommen möchten, besondere Herausforderungen zu meistern. Da ist es von zentraler Bedeutung, gut über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten informiert zu sein.   

Auf den folgenden Seiten finden Sie Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebote für alleinerziehende Eltern.

Für studierende/berufstätige Mütter und Väter gilt häufig nicht, was für viele Menschen selbstverständ­lich ist: Zeit für sich zu haben, Ruhepausen zum Auftanken nehmen zu können oder auch einfach nur eine hartnäckige Krankheit richtig auskurieren zu können. Sie müssen den verschiedensten Anforderungen von Erziehung, Haushalt, Erwerbsarbeit und Studium gerecht werden. Durch diese Mehrfachbelastung und dem damit verbundenen Stress können schnell ernsthafte gesund­heitliche Probleme entstehen. Symptome wie Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder das Gefühl der Überforderung sind eindeutige Zeichen.

In einer solchen Situation kann eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur helfen, neue Kraft zu schöpfen und sich gemeinsam mit dem Kind/den Kindern zu erholen. Für Mütter und Väter mit gesundheitlichen wie seelischen Problemen oder sonstigen besonderen Belastungen kann die Ärztin/der Arzt neben einer Einzel­kur („Mütterkur oder Väterkur“) eine Mutter-Kind-Kur oder eine Väter-Kind-Kur verschreiben. Diese Kuren dauern in der Regel drei Wochen. Für die Bewilligung der Kur ist die Krankenkasse zuständig. Nähere Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Gerade nach anstrengenden Studienphasen oder in besonderen Belastungssituationen, wie z. B. einer Trennung, kann eine derartige Kur eine große Hilfe sein.

Kontakt

FamilienServiceBüro
Barbara Pickhardt
Raum: E2.101
Telefon: 05251/60-3725
E-Mail: barbara.pickhardt(at)upb(dot)de

Deutsches Müttergenesungswerk
Elly-Heuss-Knapp-Stiftung
Bergstraße 63
10115 Berlin
Tel.: 030/ 3300290
Online Kontaktformular
Homepage

Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V.
Referat Kur- und Erholungshilfen
Verena Ising-Volmer
Am Stadelhof 15
33098 Paderborn
Tel.: 05251/209-239
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