Entgeltzahlung
Die Berechnung und Zahlung des Entgeltes (einschl. der Jahressonderzahlung) und ggf. die Zahlung des Kindergeldes erfolgt durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW) in Düsseldorf. Die Auszahlung des Entgeltes erfolgt in der Regel am Ende des Monats. Auskünfte zu Fragen des Entgeltes gibt ausschließlich das LBV.
Die wissenschaftliche Tarifbeschäftigte/der wissenschaftliche Tarifbeschäftigte ist verpflichtet, ihre/seine Bezügemitteilung sorgfältig zu prüfen.
Bitte beachten:
Nach Abschluss des Arbeitsvertrages wird das LBV über die Personalmaßnahme informiert. Für die erstmalige Zahlung des Entgeltes benötigt das LBV eine Bearbeitungszeit in der Regel von bis zu 6 Wochen.
Informationen des LBV finden Sie hier: