Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Wissenschaftliche Mitarbeitende sind die den Fakultäten, wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten der Universität Paderborn zugeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen nach Maßgabe ihres Dienstverhältnisses wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre obliegen. Soweit die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Aufgabenbereich einer Professorin oder eines Professors zugeordnet sind, is diese oder dieser weisungsbefugt.
Die wissenschaftlichen Beschäftigten haben als Dienstleistung die Aufgabe, Studierenden Fachwissen und praktische Fertigkeiten zu vermitteln und sie in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu unterweisen, soweit dies zur Gewährleistung des Lehrangebotes erforderlich ist.
Voraussetzung für die Beschäftigung ist neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:
- bei Einstellung in einem befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang mit einer generellen Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern
- bei Einstellung in einem unbefristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und, soweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in Betriebseinheiten tätig sind, in der Regel die Promotion.
Die Beschäftigung der wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten erfolgt nach der Maßgabe des § 44 Hochschulgesetz NRW und den gesetzlichen Vorgaben sowie Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal.
Ein entsprechender Antrag auf Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter ist vom jeweiligen Bereich auf dem Dienstweg an das Personaldezernat zu richten.
Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Einstellungsverfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass die Einstellungsanträge des einzustellenden Bereiches mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Einstellungstermin dem Personaldezernat vorliegen müssen.
Sofern Sie als SHK, WHB oder WHK an der Universität Paderborn beschäftigt werden, ist das entsprechende Dienstverhältnis mit Beginn Ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter (durch Kündigung oder Auflösungsvertrag) zu beenden.
Bitte beachten Sie ggf. die Hinweise über das deutsche Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten der Hochschulrektorenkonferenz.
Die im Zusammenhang mit der Einstellung erforderlichen Absprachen, insb. zum Einstellungstermin und zur Stufenfestsetzung erfolgen ausschließlich durch das Personaldezernat.