Informationen für Bewerber*innen
Wissenschaftliche Beschäftigte an Universitäten sind die den Fakultäten, wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten der Universität Paderborn zugeordneten Arbeitnehmer*innen, denen nach Maßgabe ihres Dienstverhältnisses prägend wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre, insbesondere bei Bestehen einer Lehrverpflichtung, obliegen. Soweit die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen dem Aufgabenbereich eines*r Professor*in zugeordnet sind, ist diese*r weisungsbefugt. Zu den Aufgaben der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen kann neben den prägend wissenschaftlichen Dienstleistungen auch die Tätigkeit in der Verwaltung der wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten, in der Studien- und Prüfungsorganisation, der Studienberatung und in anderen Aufgaben der Hochschule gehören.
Die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an Universitäten haben als wissenschaftliche Dienstleistung die Aufgabe, Studierenden Fachwissen und praktische Fertigkeiten zu vermitteln und sie in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu unterweisen, soweit dies zur Gewährleistung des Lehrangebots erforderlich ist.
Voraussetzung für die Beschäftigung ist neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:
- bei Einstellung in einem befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang mit einer generellen Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern
- bei Einstellung in einem unbefristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und, soweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in Betriebseinheiten tätig sind, in der Regel die Promotion.
Die Beschäftigung der wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten erfolgt nach der Maßgabe des § 44 Hochschulgesetz NRW und den gesetzlichen Vorgaben sowie Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal.
Ein entsprechender Antrag auf Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter ist vom jeweiligen Bereich auf dem Dienstweg an das Personaldezernat zu richten.
Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Einstellungsverfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.
Bitte beachten Sie, dass die Einstellungsanträge des einzustellenden Bereiches mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Einstellungstermin dem Personaldezernat vorliegen müssen.
Sofern Sie als SHK, WHB oder WHK an der Universität Paderborn beschäftigt werden, ist das entsprechende Dienstverhältnis mit Beginn Ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter (durch Kündigung oder Auflösungsvertrag) zu beenden.
Bitte beachten Sie ggf. die Hinweise über das deutsche Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten der Hochschulrektorenkonferenz.
Die im Zusammenhang mit der Einstellung erforderlichen Absprachen, insb. zum Einstellungstermin und zur Stufenfestsetzung erfolgen ausschließlich durch das Personaldezernat.