Informationen für Bewerber*innen
Ablauf eines Berufungsverfahrens an der Universität Paderborn
Das Verfahren zur Besetzung einer Professur richtet sich nach der Berufungsordnung der Universität Paderborn. Diese Ordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) das Verfahren zur Besetzung von Stellen für Universitätsprofessor*innen und Juniorprofessor*innen.
Das Berufungsverfahren an der Universität Paderborn verläuft in folgenden Schritten:
Ausschreibung
Die*Der Dekan*in der Fakultät leitet das Verfahren zur Neu- bzw. Wiederbesetzung einer Professur ein. Nach Entscheidung durch das Präsidium über die Besetzung der Professur wird diese ausgeschrieben. Mit dem Ziel, die Professor*innenschaft weiter zu internationaliesieren und den Anteil der Professorinnen zu erhöhen, sind hoch qualifizierte Kanidat*innen im In- und Ausland angesprochen udn aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Arbeit der Berufungskommission
Die Berufungskommission besteht u.a. aus Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen und Studierenden. Die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung sind bei allen Verfahrensschritten zu beteiligen.
Der Fakultätsrat oder die Berufungskommission stellen einen Kriterienkatalog auf. Die in die engere Wahl genommenen Bewerber*innen sollen zur Vorstellung eingeladen werden. Vorstellungsveranstaltungen bestehen aus mindestens einem hochschulöffentlichen fachgebietsbezogenen Vortrag und ggf. einer Lehrprobe von angemessener Dauer, einer Diskussion, in der auch das künftige Forschungsprofil und das Lehrkonzept dargestellt werden sollen und einem nichtöffentlichen Gespräch mit den Mitgliedern der Berufungskommission, in dem auch die Ausstattungsfragen erörtert werden.
Die Vorstellungsveranstaltungen sollen so ausgerichtet sein, dass auch die didaktischen Fähigkeiten beurteilt werden können.
Für Bewerber*innen, die nach den Vorstellungsveranstaltungen in die engere Wahl gezogen werden, holt die Berufungskommission mindestens zwei fachliche Gutachten ein. Nach Eingang und Würdigung der Gutachten erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Namen enthält. Die Berufungsliste und die Platzierung sind ausführlich zu begründen. Die Begründung, der Verfahrensverlauf sowie die während des Verfahrens erstellten Protokolle und Gutachten sind Teil des Abschlussberichtes, der dem Fakultätsrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Beschlussfassung in den Gremien
Über den von der Berufungskommission vorgelegten Besetzungsvorschlag entscheidet der Fakultätsrat.
Der Fakultätsrat leitet den Berufungsvorschlag über die*den Präsident*in dem Präsidium zur Beschlussfassung vor. Das Sachgebiet 4.2 stellt hierzu die Erfüllung der formalen Einstellungsvoraussetzungen die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen, die Einhaltung der formalen Verfahrensvorschriften für Berufungsverfahren sowie das Vorliegen aller Stellungnahmen fest und legt den Berufungsvorschlag dem PRäsidium vor. Das Präsidium berät über den Berufungsvorschlag der Fakultät. Das Präsidium kann die Berufungsliste an die betroffene Fakultät zur erneuten einmaligen Beratung und Beschlussfassung durch die Berufungskommission und den Fakultätsrat zurückverweisen, wenn Vorschriften der Berufungsordnung nicht eingehalten sind oder die Auswahl nicht schlüssig begründet ist. Nach Behandlung im Präsidium wird der Berufungsvorschlag dem Senat zur Zustimmung vorgelegt.
Ruferteilung
Nachdem auch der Senat der Berufungsliste zugestimmt hat, erfolgt die Ruferteilung an die*den Erstplatzierten durch die*den Präsident*in der Hochschule.