Mo­bi­le Ar­beit

Mobile Arbeit soll im Interesse von Dienststelle und Beamt*innen Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitsorganisation schaffen. Beamt*innen haben die Möglichkeit, das Angebot der Mobilen Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch zu nehmen. Neben der regelmäßigen Mobilen Arbeit gibt es die Möglichkeit der situativen Mobilen Arbeit, d.h. Mobile Arbeit in unregelmäßigen Bedarfsfällen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-paderborn.de/zv/4-1/dienstvereinbarungen.  

Bei Fragen zur Mobilen Arbeit steht Ihnen das Personaldezernat - Sachgebiet 4.5 zur Verfügung.