Dien­st­un­fall

Ein Dienstunfall ist nach der Definition des § 36 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) "ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtliches und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist."

Dazu gehören auch Dienstreisen, Dienstgänge, die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen und der Weg zwischen Wohnung und Dienststelle.

Voraussetzung für die Gewährung von Unfallfürsorge ist die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall durch die oberste Dienstbehörde (hier: das Präsidium). Hierfür ist es erforderlich, möglichst zeitnah eine Unfallanzeige und im Fall eines Wegeunfalls eine Wegeunfallanzeige zu erstatten und dem Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 auf dem Dienstweg zuzusenden. Bitte reichen Sie zusätzlich ebenfalls den Meldebogen bei Ihrer*m Personalsachbearbeiter*in ein. Unfälle, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Jahren nach dem Unfall gemeldet werden (§ 54 LBeamtVG). Abweichend hiervon gilt für die Geltendmachung von Sachschäden (Kann-Leistung) eine Ausschlussfrist von 3 Monaten nach dem Unfall.

Wird ein*e Beamt*in durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihr*ihm Unfallfürsorge nach dem LBeamtVG gewährt. Diese umfasst u.a. das Heilverfahren (insbesondere Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente). Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Dienstunfall werden, soweit sie notwendig und angemessen sind, in voller Höhe erstattet. Eine Geltendmachung im Rahmen von Beihilfeanträgen ist nicht zulässig. Auch die (private) Krankenversicherung ist zu informieren.

Zur Einreichung der entstandenen Behandlungskosten bzw. sonstigen dienstunfallbedingten Kosten ist das Formular Antrag auf Gewährung von Unfallfürsorgeleistungen zu verwenden. Eine Erstattung kann erst nach Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre*n Sachbearbeiter*in im Sachgebiet 4.2.

Formulare:

- Unfallanzeige
- Wegeunfallanzeige
- Antrag auf Gewährung von Unfallfürsorgeleistungen
- Meldebogen Dienstunfälle