Abgeordnete Lehrer*innen
Abordnungen aus dem Schuldienst in den Hochschuldienst beginnen i.d.R. zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres. Die Abordnungszeit beträgt dabei vier Jahre und kann ggf. verlängert werden.
Neben einer vollen Abordnung ist auch eine Teilabordnung möglich.
Bei Fragen zu Abgeordneten Lehrer*innen steht Ihnen Herr Tim Göke telefonisch unter 05251/60-4102 gern zur Verfügung.