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Studierendensekretariat (SG 3.3)
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Bo­nie­rung: Ver­bes­se­rung der Zu­las­sungs­chan­cen durch ei­ne be­stan­de­ne Kunst/Mu­sik Eig­nungs­prü­fung

Wenn Sie sich für ein Lehramtsstudium mit dem Fach Kunst oder Musik bewerben und hierfür die entsprechende Eignungsprüfung bestanden haben, haben Sie unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Ihre Zulassungschancen für Ihr zweites gewünschtes Fach zu erhöhen.

Die Erhöhung der Zulassungschancen ergibt sich durch eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung um den Wert 1,0 – höchstens jedoch auf die Durchschnittsnote 1,0.

  • Wenn Ihr zweites gewünschtes Fach zulassungsfrei ist, benötigen Sie die Bonierung nicht.
  • Die Bonierung gilt nur für bestimmte Lehramtsstudiengänge (s. u.).
  • Eine Verbesserung der Durchschnittsnote für ein Zweitstudium ist nicht möglich.
  • Der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung an der Universität Paderborn ist in der Bewerbung (innerhalb der Bewerbungsfrist) hochzuladen.
    Sollten Sie die Eignungsprüfung an einer anderen Hochschule bestanden haben, laden Sie die Bescheinigung über die Anerkennung der bestandenen Eignungsprüfung hoch – Nachweise anderer Hochschulen sind für die Bonierung nicht ausreichend. Zwecks Anerkennung der bereits bestandenen Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an Britta Stücher (Kunst) oder Eckhard Wiemann (Musik).
  • Sollten Sie sich für das Fach, das Grundlage für die Notenverbesserung ist, nicht einschreiben, entfällt die Verbesserung der Durchschnittsnote.

Lehramtsstudiengänge, bei denen eine Bonierung möglich ist:

Kunst

Bewerber*innen, die sich für den Bachelorstudiengang

  • Lehramt an Grundschulen

  • Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

  • Lehramt für sonderpädagogische Förderung

 

mit dem Fach Kunst bewerben und die besondere studiengangbezogene Eignung für das Fach Kunst nachweisen, können für das weitere (zulassungsbeschränkte) Fach die Bonierung beantragen.

Musik

Bewerber*innen, die sich für den Bachelorstudiengang

  • Lehramt an Grundschulen

  • Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

  • Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

  • Lehramt für sonderpädagogische Förderung

mit dem Fach Musik bewerben und die besondere studiengangbezogene Eignung für das Fach Musik nachweisen, können für das weitere (zulassungsbeschränkte) Fach die Bonierung beantragen.

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