Erst- oder Zweitstudium?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie noch nicht studiert haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung ein begonnenes Studium an einer deutschen Hochschule noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, bewerben Sie sich für ein Erststudium.
Sie bewerben sich demnach für ein Zweitstudium, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben.
Ausnahme Master: Bewerben Sie sich für ein Masterstudium und der von Ihnen gewünschte Masterstudiengang setzt den Abschluss eines qualifizierenden Bachelorstudienganges voraus, bewerben Sie sich ebenfalls für ein Erststudium.
Hier einige Beispiele:
Wechsel von einem abgeschlossenen | in einen | Erst-/Zweitstudium |
---|---|---|
Bachelorstudiengang | Masterstudiengang | Erststudium |
Bachelorstudiengang | Bachelorstudiengang | Zweitstudium |
Staatsexamensstudiengang | Bachelorstudiengang | Zweitstudium |
Staatsexamensstudiengang | Masterstudiengang | Zweitstudium |
Diplomstudiengang | Bachelorstudiengang | Zweitstudium |
Diplomstudiengang | Masterstudiengang | Zweitstudium |
Diplomstudiengang (FH) | Bachelorstudiengang | Zweitstudium |
Diplomstudiengang (FH) | Masterstudiengang | Erststudium |
Masterstudiengang | Masterstudiengang | Zweitstudium |
Erläuterungen
Was gilt als Hochschule?
Hochschulen sind z. B. Universitäten, frühere Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen, Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, Kirchliche Hochschulen, Fachhochschulen einschl. der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung.
Berufsakademien sowie die Vorgänger-Einrichtungen der Fachhochschulen, z. B. Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen, zählen grundsätzlich nicht dazu. Unter anderem haben jedoch die baden-württembergischen Berufsakademien zum 1. März 2009 Hochschulstatus erhalten und heißen jetzt "Duale Hochschulen". Studienbewerber*innen, die dort ihren Abschluss nach dem 28. Februar 2009 erworben haben, gelten als Zweitstudienbewerber*innen.
Wann gilt ein Studium als abgeschlossen?
Ein Studium ist abgeschlossen, wenn alle vorgeschriebenen Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden. Studienabschlüsse sind alle berufsqualifizierenden Abschlüsse einer Hochschule (z.B. Diplom, Magister, Bachelor, Master, Staatsexamen oder für Lehramt und Rechtswissenschaften die Erste Staatsprüfung). Wann eine Abschlussprüfung als abgelegt anzusehen ist, erfragen Sie bitte bei der Stelle, die die Prüfung abnimmt.
Bewerbung für ein Zweitstudium
Bei Bewerbungen für zulassungsfreie Studiengänge/Fächer gilt der allgemeine Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge/Fächer erfolgt die Zulassung – aus Rücksicht auf Bewerber*innen, die noch keinen Studienabschluss besitzen – eingeschränkt. Es sind pro Studienangebot jeweils höchstens 3 Prozent der Studienplätze für Zweitstudiumsbewerber*innen vorgesehen. Die Vergabe dieser Studienplätze erfolgt nach den Kriterien Abschlussergebnis des Erststudiums und Gründe für das Zweitstudium. Für beide Kriterien werden nach bestimmten Maßstäben Punkte vergeben. Aus diesem Grund sind bei der Bewerbung eine Begründung, das Abschlusszeugnis des Erststudiums und ggf. weitere Belege für den Punktzuschlag hochzuladen. Ferner haben Sie sich einer Fallgruppe zuzuordnen.
Hinweis: Liegt Ihnen das Abschlusszeugnis Ihres Erststudiums bei der Bewerbung noch nicht vor, können Sie zunächst eine Bescheinigung der Stelle, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist, hochladen. Die Bescheinigung muss das Abschlussdatum und die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beenden, nachweisen.
Weitere Informationen über die Besonderheiten eines Zweitstudiums erhalten Sie auf der Seite von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studiengänge (zentrale Vergabe) gelten ebenfalls für die örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Hochschulen.