Soll das Studium nach Semesterablauf im selben Studiengang fortgesetzt werden, ist eine Rückmeldung erforderlich. Diese gilt als vorgenommen, wenn die Semestergebühren fristgerecht in voller Höhe auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind. Für Gast- und Zweithörende sowie für Urlaubssemester gelten besondere Bestimmungen.
... zu verschiedenen Themen, z. B.: Beurlaubung, Exmatrikulation, Stammdatenänderung, Statuswechsel (Zweithörer/ Ersthörer), Erstattung von Semestergebühren, Beantragung eines Ersatz-Studierendenausweises, Ausstellen einer Rentenbescheinigung, Verlängerung des Probestudiums, Änderung des Wahlrechts oder Unfallanzeige.
Wenn Sie einen Studiengang/ein Fach wechseln oder zusätzlich studieren möchten, ist eine Bewerbung über PAUL notwendig. Auch der Übergang vom Bachelor in den Master gilt als Studienwechsel. Erfahren Sie, wie Studienwechsel und Parallelstudium beantragt werden und was es zu beachten gilt.
Ein Urlaubssemester kann auf Antrag gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird. Die Beurlaubung erfolgt jeweils für die Dauer eines Semesters. Erfahren Sie hier, welche wichtigen Gründe es gibt, welche Fristen es zu beachten gilt und wie der Antrag gestellt wird.
Exmatrikulieren oder Studiengang streichen
Sie möchten Ihr Studium an der Universität Paderborn beenden oder sind in mehreren Studiengängen eingeschrieben und möchten einen Studiengang streichen? Erfahren, wie die Streichung eines Studiengangs und die Exmatrikulation beantragt werden und was es zu beachten gilt.