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Zentrales Prüfungssekretariat (SG 3.2)
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Häu­­fig ge­­stell­te Fra­­gen zur Prü­­fungs­­­ver­­wa­l­tung für Prü­­fen­­de

Wo fin­­de ich die Prü­­fungs­­ord­­nun­­gen?

Die Prüfungsordnungen und Änderungssatzungen sind in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn (Verkündungsblatt) veröffentlicht.

Amtliche Mitteilungen

Wann sind die Prü­­fungs­­an­­mel­­de­­pha­­sen?

Die Informationen zur hochschulweiten und zweiten Prüfungsanmeldephase (nur in einigen Lehreinheiten: Chemie, Informatik, Mathematik, Medienwissenschaft, Physik, gff. auch Sport und Hauswirtschaft) finden Sie auf den PAUL-Infoseiten:

Prüfungsanmeldung

Prü­fungs­an­mel­dung und –zu­las­sung

Die Prüfungen werden in PAUL durch die Studierenden angemeldet. Nach der Prüfungsanmeldung erfolgt durch das Sachgebiet 3.2 | Zentrales Prüfungssekretariat (SG 3.2) die Zulassung. Studierende können sich i.d.R. bis zwei Tage vor dem Prüfungstermin in PAUL abmelden.

Prü­fun­gen ab­neh­men

Die Prüfungsteilnehmer*innen kommen aus mehreren Studiengängen bzw. Prüfungsordnungen. Die Regelungen sind bei der Durchführung der Prüfung aber relevant und müssen aus den jeweiligen Prüfungsordnungen entnommen werden. Welche Studiengänge bzw. Prüfungsordnungen das sind, kann man in PAUL in den jeweiligen Prüfungen einsehen.

In­for­ma­ti­o­nen zur Prü­fungs­ver­wal­tung in PAUL

Die Informationen und eine Anleitung zu den Funktionen finden Sie unter dem unten angegebenen Link.

Zu den Informationen

Müs­­sen Stu­­die­ren­­de ein­­ge­­schrie­­ben sein, um Leis­tun­­gen er­­brin­­gen zu dür­­fen?

Ja, gemäß Hochschulgesetz NRW und den Prüfungsordnungen der UPB müssen Studierende beim Ablegen von Leistungen eingeschrieben, also immatrikuliert sein! Unter Umständen ist die Prüfungsteilnahme bei einer Beurlaubung möglich. Nach der Exmatrikulation dürfen keine Prüfungen mehr abgelegt werden - das gilt auch für die Abgabe von Abschlussarbeiten!

Ich fin­­de einen Stu­­die­ren­­den nicht auf der Prü­­fungs­­­lis­te. Was muss ich tun?

Weisen Sie die Prüflinge darauf hin, dass Studierende, die sich nicht auf der Prüfungsliste befinden, nicht mit einer Bewertung rechnen können, die Teilnahme erfolgt unter Vorbehalt und ist zu dokumentieren. Unklarheiten bzgl. der (Nicht-)Zulassung hat die Person unverzüglich nach der Prüfung mit der zuständigen Sachbearbeitung des ZPS zu klären.

Mehr erfahren

Wel­che Mög­­lich­kei­ten des Rü­ck­tritts von Prü­­fun­­gen gibt es?

Informationen zum Rücktritt ohne und mit triftigem Grund finden Sie hier:

Prüfungsrücktritt

Ein*e Stu­­die­ren­­de*r ist mit der Be­wer­tung ei­­ner Prü­­fung nicht ein­­ver­­­stan­­den, was jetzt?

Ist ein Studierender mit der Bewertung einer Prüfungsleistung nicht einverstanden, kann er/sie einen formalen Widerspruch gegen diese Bewertung einlegen. Dieser ist innerhalb bestimmter Fristen einzureichen und inhaltich zu begründen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Zentrale Prüfungssekretariat.

Sachbearbeitung

Müs­sen Stu­die­ren­de ein­­ge­­schrie­­ben blei­­ben, bis ei­­ne Leis­tung be­wer­tet wur­­de?

Nein, Studierende müssen nur eingeschrieben sein, um Leistungen erbringen zu können (am Tag einer Prüfung / während der Bearbeitunszeit der Abschlussarbeit / am Tag des Kolloquiums). Achtung: Sollte nicht sicher sein, ob die Prüfung bestanden ist, sollten Studierende eingeschrieben bleiben, da die Prüfung nur dann wiederholt werden kann.

Wo kön­­nen Stu­­die­ren­­de ei­­ne Ab­­schluss­a­r­­beit ab­­ge­­ben?

Grundsätzlich ist die Abgabe bis 23:59 Uhr des spätesten Abgabetermins (Fristende) in elektronischer (per UniMail ans ZPS und die Begutachtenden) oder in gebundener Form (beim Pförtner) möglich. Weitere Informationen zur elektronsichen Abgabe finden Sie hier:

digitale Abgabe

Ar­chi­vie­rung von di­gi­ta­len Prü­fun­gen

Die ausschließliche Speicherung von digitalen Prüfungen in Moodle ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Die entsprechenden Informationen zur Archivierung von Onlineprüfungen finden Sie unter folgendem Link:

digitale Prüfungen

Wel­che aka­­de­­mi­­schen Ti­tel sind in PAUL zu­­ge­las­­sen?

In PAUL sind nur ausgewählte Titel zugelassen, die im IMT-Serviceportal hinterlegt werden müssen. Details finden Sie hier:

akademische Titel

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