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Zentrales Prüfungssekretariat (SG 3.2)
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  1. Universität Paderborn
  2. Zentrale Hochschulverwaltung
  3. 3.2 Zentrales Prüfungssekretariat
  4. Abschlussfeststellung

Wann erfolgt die Feststellung des Bachelor-Abschlusses und wann wird vom Zentralen Prüfungssektretariat (ZPS) an Studierendensekretariat (STS) gemeldet:

 

  • Alle Leistungen sind erbracht (letzte Leistung ist die Abschlussarbeit) und final bewertet.
    ›› Abschluss wird bei Zeugniserstellung automatisch in PAUL eingetragen und an STS gemeldet.
    ACHTUNG: Im Lehramt müssen sich Studierende auf jeden Fall beim ZPS melden, damit der Abschluss an das STS gemeldet wird.
  • Alle Leistungen sind erbracht (letzte Leistung ist nicht Abschlussarbeit) und abschließend bewertet.
    ›› Studierende müssen sich im ZPS melden. Abschluss wird bei Zeugniserstellung automatisch in PAUL eingetragen und an STS gemeldet.
  • Alle Leistungen sind erbracht, aber noch nicht abschließend bewertet.
    ›› Studierende müssen sich im ZPS melden. Vorläufiger Abschluss wird nach Vorlage von Bestehensbestätigungen der Prüfenden (Hinweis: diese sind zur Ausstellung nicht verpflichtet!) der noch nicht abschließend bewerteten Prüfungen von ZPS an STS gemeldet.

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