In­form­a­tion­en für Stud­i­er­ende

Die Zuständigkeit der*des UPB-Datenschutzbeauftragten gilt gem. Art. 39 Abs. 1 DS-GVO für den Verantwortlichen (Hochschulleitung) und seine Beschäftigten, nicht für Studierende. Sofern Studierende eigenständig personenbezogene Daten verarbeiten (v.a. im Rahmen von Studien- und Prüfungsleistungen), müssen sich diese zwecks Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen durch ihre Betreuer*innen beraten lassen.

Mit dem Handout Datenschutz in der Forschung können Studierende und Betreuende sich über die grundlegenden datenschutzrechtlichen Anforderungen informieren. Bei z.B. der Erstellung von Dokumenten sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, da sämtliche Hilfsmaterialien für die UPB als Verantwortliche (öffentliche Stelle) angefertigt wurden, nicht jedoch für Studierende, die bei eigenständigen Forschungsarbeiten selbst Verantwortliche gem. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO sind. Infsofern gibt es u.a. Änderungserfordernisse hinsichtlich Kontaktdaten, Betroffenenrechten usw. Hinweise für die Erstellung von Dokumenten für eigenständige studentische Forschungsarbeiten bietet diese Informationsseite des PLAZ der UPB. Die Informationen können auch eine Hilfestellung für Studierende außerhalb des Bereiches des Bildungsforschung sein.