Drittlandtrans­fer

Für eine zulässige Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Drittlandbezug (außerhalb der EU) sind bestimmte Anforderungen zu beachten (Art. 44 ff. DS-GVO). Sofern es für ein Drittland nicht einen sog. Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gibt, sind im Regelfall weitere vertragliche Anforderungen zu erfüllen. Hier finden Sie:

Bitte beachten Sie auch die für den Abschluss von solchen Verträgen vorhandene Prozessbeschreibung der UPB.