Flugreisen
Laut den Leitlinien der Universität für umweltveträgliche Dienstreisen sind Inlandsflüge möglichst ganz zu vermeiden.
Im Hinblick auf die zu beachtende Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Dienstreisen sind bei Flugbuchungen Flextarife und auch Tarife, die wegen Bonusmeilen teurer sind, nicht erstattungsfähig.
Flugreisen
Wird aus dienstlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigsten buchbaren Klasse erstattet.
Bei Flugreisen werden grundsätzlich die Kosten der niedrigsten buchbaren Beförderungsklasse erstattet. Für den Fall, dass die reine Flugzeit mind. fünf Stunden beträgt, können die Kosten der nächsthöheren Beförderungsklasse erstattet werden. Das Einverständnis der/des Budgetverantwortlichen ist im Vorfeld einzuholen.
Vor der Buchung steht Ihnen auch die Reisestelle gern beratend zur Verfügung.
Fluggesellschaften haben in den letzten Jahren Bonusprogramme für Vielflieger (z. B. „Miles & More“ der Lufthansa) eingeführt.
Danach werden jedem Fluggast, der die entsprechende Mitgliedschaft beantragt, die geflogenen „Meilen“ auf einem persönlichen Konto gutgeschrieben.
Für die Gutschrift spielt es keine Rolle, ob der Fluggast selbst oder ein Dritter die Reise bezahlt. Zur reisekostenrechtlichen Behandlung derartiger Vergünstigungen (z. B. Freiflüge) hat sich das Finanzministerium wie folgt geäußert:
„Aufgrund des im Reisekostenrecht allgemein zu beachtenden Sparsamkeitsgrundsatzes sind die im Rahmen von Dienstreisen und Heimfahrten erworbenen Vergünstigungen ausschließlich für dienstliche Zwecke einzusetzen.“
Flugkosten für Flüge mit höheren Preisen aufgrund von z.B. 150% oder 200% Bonusmeilen können nur nach vorheriger Abstimmung mit der Reisestelle erstattet werden.
Die in Frage kommenden Beschäftigten sind daher darauf hinzuweisen, dass im Falle der Teilnahme an Bonusprogrammen die dienstlich erworbenen Meilenguthaben wiederum nur bei Dienstreisen oder Heimfahrten einzusetzen sind und sonstige Prämien nicht in Anspruch genommen werden.
Sie verbinden Ihre Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt.
Es sind nur Kosten erstattungsfähig, die für die Durchführung der Dienstreise ohne privaten Aufenthalt entstehen würden.
Bitte holen Sie belastbare Flugvergleichsangebote für den/die fiktiven Flug/Flüge AM BUCHUNGSTAG ein, aus dem auch das Buchungsdatum hervorgeht.
Flugvergleichsangebote können nicht rückwirkend eingeholt werden! Eine Erstattung von Flugkosten ohne aussagekräftige Flugvergleichsangebote (gleiche Airline, sowie für gleiche Ankunfts- bzw. Abflugorte und Reisezeiten) ist nicht möglich!
Auch hier steht Ihnen die Reisestelle gern vor der Buchung beratend zur Seite.