Änderung des Wahlrechts
Die Immatrikulation berechtigt zur Teilnahme an den Wahlen zur studentischen Selbstverwaltung (Studierendenparlament/ Fachschaftsvertretung) und zu den universitären Gremien (Fakultätsrat/ Senat).
Diese Wahlen finden fakultätsbezogen statt. Sind Ihre Studienfächer verschiedenen Fakultäten zugeordnet, können Sie diejenige Fakultät auswählen, in der Sie das Wahlrecht ausüben möchten.
Eine Übersicht der Studiengänge/Fächer je Fakultät finden Sie hier.
Den Antrag auf Wechsel des Wahlrechts können Sie elektronisch über PAUL > Studium > Anträge stellen.