Übergang vom Bachelor zum Master
Grundsätzlich ist der reguläre Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess für das gewünschte Masterstudium durchzuführen.
Beachten Sie jedoch:
- Das Studium, das zum Einstieg in den Masterstudiengang berechtigt, muss spätestens bis zum 30.09. (wenn Sie Ihr Masterstudium im Wintersemester beginnen möchten) bzw. bis 31.03. (wenn Sie Ihr Masterstudium im Sommersemester beginnen möchten) absolviert worden sein. D. h. alle Leistungen müssen bis zu diesem Datum erbracht worden sein.
- Die Bewerbungsfrist liegt vor o. g. Daten und ist zwingend einzuhalten. Das Bachelor-Abschlusszeugnis muss bei der Bewerbung noch nicht vorliegen/hochgeladen werden.
- Die Frist für die anschließende Einschreibung entnehmen Sie den Einschreibungsfristen. Für eine erfolgreiche Einschreibung muss u. a. das Bachelor-Abschlusszeugnis nachgewiesen werden.
- Sollte Ihnen Ihr Zeugnis bis zum Ablauf der Einschreibungsfrist nicht vorliegen, können Sie eine vorläufige Bescheinigung über den Bachelorabschluss einreichen. Die Bescheinigung muss das Datum der letzten Prüfungsleistung (dieses muss vor den in Punkt 1 genannten Daten liegen) sowie Unterschrift und Stempel der Hochschule enthalten. Für Bachelorstudierende der Universität Paderborn ist es möglich, die Bescheinigung im Zentralen Prüfungssekretariat zu beantragen – hierfür wird eine 4,0-Bescheinigung der bisher nicht eingetragenen Leistung(en) benötigt.
- Wenn Sie bereits an der Universität Paderborn studieren, finden Sie hier Hinweise zum Studiengangwechsel.
- Hinweis vom BAföG-Amt um Rückforderungen zu vermeiden: Für ein Masterstudium muss erneut ein Antrag auf Ausbildungsförderung gestellt werden, auch wenn ggf. das BAföG für das (bereits abgeschlossene) Bachelorstudium noch gezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten vom Studierendenwerk.