Gast­hö­rer­schaft

Wenn Sie einzelne Veranstaltungen der Universität Paderborn besuchen möchten und keinen Abschluss anstreben, können Sie (im Rahmen vorhandener Möglichkeiten) als Gasthörer*in zugelassen werden.

Über die Gasthörerschaft:

  • Eine Hochschulreife ist für die Zulassung als Gasthörer*in nicht erforderlich.
  • Gasthörer*innen sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Sie können jedoch auf Wunsch in der jeweiligen Fakultät eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.
  • Für die Zulassung zu Sprachkursen ist aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen ein Platz-Nachweis vom Zentrum für Sprachlehre (ZfS) zu erbringen.
  • Die Zulassung kann ganzjährig über PAUL beantragt werden und erfolgt stets für die Dauer eines Semesters. Sollten Sie in einem weiteren Semester als Gasthörer*in Lehrveranstaltungen besuchen wollen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.

 

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