- Zahlungsnachweis der Semestergebühren
- Aktueller elektronischer Krankenversicherungsnachweis
- Zeugnis der Hochschulreife bzw. Bescheid über die berufliche Qualifikation
- Personalausweis bzw. Reisepass (Ausweisnummer und Zugangsnummer – rechts neben dem Ablaufdatum – sollen unkenntlich gemacht sein)
- Nachweis des Erwartungschecks (verpflichtend für Studiengänge/Fächer aus Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
- Ärztliche Bescheinigung über die Sporttauglichkeit (für den B. A. Angewandte Sportwissenschaft und für die Sport-Eignungsprüfung im Lehramt)
- Nachweis einer an der Universität Paderborn erbrachten oder anerkannten Eignungsprüfung (bestimmte Studiengänge/Fächer der Bereiche Kunst, Musik und Sport)
- DSH-Zeugnis oder äquivalenter Nachweis (wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung in deutscher Sprache erworben wurden)
- Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen (für bestimmte Lehramtsstudiengänge sowie Bachelorstudiengänge der Fakultät für Kulturwissenschaften)
- Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule (für Zweithörende, diese sind von der Vorlage des Krankenversicherungsnachweises sowie von der Zahlung der Semestergebühren entbunden)
- Generaleinwilligung für minderjährige Studienbewerber*innen und minderjährige Studierende
- Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule (wenn es sich nicht um die Universität Padeborn handelt)
- Hochschulabschlusszeugnis (für Bewerber*innen, die bereits ein Studium an einer anderen Hochschule als der Universität Paderborn abgeschlossen haben)
- Einstufungsbescheinigung (für die Einschreibung in höhere Fachsemester) – Ausnahme: "Wiederkehrer", d. h. Bewerber*innen, die bereits an der Universität Paderborn im gewählten Studiengang/Fach eingeschrieben waren, benötigen i. d. R. keine Einstufungsbescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (für Bewerber*innen, die in Ihrem vorherigen Studium in einem Studiengang/Fach endgültig gescheitert sind) – Nähere Informationen erhalten Sie beim Zentralen Prüfungssekretariat
- Nachweis der fachlich-inhaltlichen Voraussetzungen (ggf. für Master-Bewerber*innen) – Relevante Informationen hierzu erhalten Sie nach Ihrer Bewerbung per Mail.