Unsere Arbeitsgrundlage ist die „Dienstvereinbarung zur Prävention von riskantem Suchtmittelgebrauch, Umgang mit Auffälligkeiten und Hilfe bei Suchtgefährdung“ in Ihrer Fassung vom 01.11.2016. Hierin ist ein für alle nachvollziehbares Vorgehen bezüglich der Handhabung von Suchtproblemen festgelegt. Durch die Dienstvereinbarung werden grundlegende Fragen und Ziele der Suchtprävention geregelt.
Suchtprävention und Suchthilfe werden an der Universität Paderborn im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements als Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten) sowie als Beitrag zur Gesundheitsförderung verstanden.
Die Maxime aller betrieblichen Maßnahmen ist dabei die Verhinderung einer Kündigung.