Geheimhaltungsvereinbarungen zu studentischen Arbeiten
Im Rahmen der Erstellung studentischer Arbeiten (Studien-, Bachelor-oder Masterarbeiten) kooperieren Studierende immer wieder mit Unternehmen. Diese haben dann regelmäßig ein Geheimhaltungsinteresse bez. ihrer Geschäfts- und Firmengeheimnisse, so dass sie von der Hochschule vorab häufig den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Verwaltungs- und Prüfungsverfahren wünschen. Die Universität Paderborn stellt für diese Fälle die folgende Musterabrede zur Verfügung: Muster Geheimhaltungsvereinbarung (intern).
Die*Der betreuende Hochschullehrer*in und die*der Studierende unterzeichnen die Abrede zur Kenntnis mit. Das auch durch das Unternehmen unterzeichnete ausgefüllte Muster wird dann in mindestens zweifacher Ausfertigung den Justiziar*innen in Dezernat 6.1 zur Prüfung und zur Einholung der hochschulseitigen Unterschrift vorgelegt. Ein Original-Exemplar des Vertrags erhält abschließend das Unternehmen zurück.
Für Geheimhaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Forschungsprojekten liegt die Zuständigkeit bei Dezernat 2.