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Zentrale Hochschulverwaltung
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  1. Universität Paderborn
  2. Zentrale Hochschulverwaltung
  3. 6.1 Allgemeine Studien- und Strukturplanung, QM und int. Rankings
  4. Geheimhaltungsvereinbarungen zu studentischen Arbeiten

Ge­heim­hal­tungs­ver­ein­ba­run­gen zu stu­den­ti­schen Ar­bei­ten

Im Rahmen der Erstellung studentischer Arbeiten (Studien-, Bachelor-oder Masterarbeiten) kooperieren Studierende immer wieder mit Unternehmen. Diese haben dann regelmäßig ein Geheimhaltungsinteresse bez. ihrer Geschäfts- und Firmengeheimnisse, so dass sie von der Hochschule vorab häufig den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Verwaltungs- und Prüfungsverfahren wünschen. Die Universität Paderborn stellt für diese Fälle die folgende Musterabrede zur Verfügung:  Muster Geheimhaltungsvereinbarung (intern).

Die*Der betreuende Hochschullehrer*in und die*der Studierende unterzeichnen die Abrede zur Kenntnis mit. Das auch durch das Unternehmen unterzeichnete ausgefüllte Muster wird dann in mindestens zweifacher Ausfertigung den Justiziar*innen in Dezernat 6.1 zur Prüfung und zur Einholung der hochschulseitigen Unterschrift vorgelegt. Ein Original-Exemplar des Vertrags erhält abschließend das Unternehmen zurück.

Für Geheimhaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Forschungsprojekten liegt die Zuständigkeit bei Dezernat 2.

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