Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW erhält von der Bundesagentur für Arbeit jeden Monat Informationen über Änderungen bei der Kindergeldberechtigung der Beschäftigten.Im Juli 2024 gab es eine technische Störung bei der Bundesagentur für Arbeit, sodass der Datenaustausch nicht vollständig funktionierte. Das bedeutet, dass viele Änderungen beim Kindergeld, die im Juli 2024 festgelegt wurden, nicht in den September-Bezügen (verbeamtete Personen) bzw. August-Bezügen (Tarifbeschäftigte) berücksichtigt werden konnten. Betroffen sind sowohl Verlängerungen als auch neue Kindergeldzahlungen, die im Juli 2024 von der Bundesagentur für Arbeit entschieden wurden.
Das LBV arbeitet intensiv mit der Bundesagentur für Arbeit daran, die fehlenden Daten so schnell wie möglich zu erhalten und bei der Bezügezahlung zu berücksichtigen. Das LBV bittet darum, dass keine Kindergeldbescheide zugeschickt werden, da dies nicht notwendig ist.