Informationen für Rufinhaber*innen einer Juniorprofessur
Nach der Ruferteilung
Nach Erteilung des Rufes erklären Sie bitte gegenüber der*dem Präsident*in, ob die grundsätzliche Bereitschaft zur Annahme des Rufes besteht.
Abstimmungsgespräch in der Fakultät
Nach Erklärung der grundsätzlichen Bereitschaft zur Annahme des Rufes findet ein Abstimmungsgespräch innerhalb der Fakultät statt.
In diesem Gespräch
werden in wertschätzender Atmosphäre
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die sachliche Ausstattung der Professur und
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der Zeitpunkt der Übernahme der Professur besprochen.
Nehmen Sie bitte hierzu Kontakt mit der*dem Dekan*in der Fakultät auf.
Im Anschluss an das Abstimmungsgespräch mit der Fakultät wird innerhalb der vorgegebenen Frist um verbindliche Annahme oder Ablehnung des Rufes gebeten.
Nach der Rufannahme
Nach der Rufannahme ist die Unterzeichnung der Berufungsvereinbarung erforderlich. Damit wird die rechtsverbindliche Rufannahme erklärt (nur bei Tenure Track-Professuren). Danach ist die 4-Wochenfrist bezüglich der Einreichung einer evtl. Konkurrentenklage seitens der Universität Paderborn abzuwarten. Im Anschluss an diese Frist kann – bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen – die Einstellung vorgenommen werden. Diese erfolgt bei einer Verbeamtung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde oder im privatrechtlichen Dienstverhältnis durch den Abschluss des Dienstvertrages. Die Aushändigung der Ernennungsurkunde bzw. die Unterzeichnung des Dienstvertrages kann frühestens 4 Wochen vor Dienstbeginn erfolgen.
Ergänzende Informationen
Bei Fragen zu Umzugskosten, Trennungsentschädigung und Reisekosten wenden Sie sich bitte an:
Dezernat 4 – Personalangelegenheiten
Sachgebiet 4.1
Frau Susanne Schwalk
Raum: B1-232
Tel.: 05251/60-3768
E-Mail: schwalks@zv.upb.de
Bei Fragen zum Thema Dual Career Service wenden Sie sich bitte an:
Herr Marc Schüle
Tel.: 05251/60-4253
E-Mail: marc.schuele@upb.de
https://www.uni-paderborn.de/universitaet/dual-career-couples/