Besondere Leistungsbezüge
Professor*innen in den Ämtern der Landesbesoldungsordnung W2 und W3, kann auf Antrag für besondere Leistungen in den Bereichen Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung, die in der Regel über mehrere Jahre erbracht wurden, ein besonderer Leistungsbezug gewährt werden.
Das Verfahren und die Vergabe besonderer Leistungsbezüge ist in der nachfolgenden Ordnung der Universität Paderborn über das Verfahren und die Vergabe besonderer Leistungsbezüge geregelt.
Ordnung der Universität Paderborn über das Verfahren und die Vergabe besonderer Leistungsbezüge
Der Antrag auf Gewährung/Entfristung besonderer Leistungsbezüge (Selbstbericht) ist über den*die Dekan*in an die*den Präsident*in zu richten.
Bei Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Dunja Denecke telefonisch unter 05251/60-5361 gern zur Verfügung.