Nach den überwiegend positiven Erfahrungen während der Corona-Semester wird die Prüfungsabmeldefrist ohne triftigen Grund auf 2 Tage vor dem Prüfungstermin geändert.
Die Beschlüsse für diese Änderung wurden in den einzelnen Fakultätsräten* gefasst. Dies gilt für alle Prüfungen, die einen Prüfungstermin ab dem 01.04.2024 haben. Diese Regelung wird entsprechend in alle neuen Prüfungsordnungen aufgenommen.
* Die Beschlüsse der Fakultätsräte wurden an folgenden Terminen gefasst:
Fakultät für Kulturwissenschaften > 20.09.2023
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften > 11.10.2023
Fakultät für Naturwissenschaften > 29.11.2023
Fakultät für Maschinenbau > 23.08.2023
Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik > 25.09.2023
PLAZ Zentrumsrat > 06.07.2023